Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Kopftuch-Urteil jährt sich

Vor einem Jahr gab das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bekannt, dass das pauschale Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig ist. Welche Entwicklungen gab es seitdem, wie viele Bundesländer haben den Beschluss umgesetzt? IslamiQ liefert einen Überblick.

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03
2016
Kopftuch, Muslimin, Kopftuchverbot
Symbolbild: Kopftuchtragende Studentin, Kopftuch © by iQ

Vor einem Jahr gab das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung an, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Als Reaktion auf den Beschluss sollten nun die Landesregierungen ihre Gesetze anpassen. Betroffen davon waren acht Bundesländer, die zuvor ein Gesetz zum Kopftuchverbot verabschiedet hatten: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland, Hessen, Bayern, Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen.

Im Mai 2015 reagierte Bremen als erstes Bundesland auf den Beschluss und erlaubte muslimischen Lehrerinnen fortan ein Kopftuch zu tragen. Dies teilte die Bildungssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) in einem Rundbrief allen Bremer Schulleitern mit.

Rund einen Monat später zog auch die nordrhein-westfälische Landesregierung Konsequenzen aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgericht und erlaubte muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs. Sowohl die CDU, SPD, Grüne und die Piratenfraktion votierten für die neue Regelung und setzten sich gegen die FDP durch, die dagegen gestimmt hatte.

Im August des gleichen Jahres kippte auch das Land Niedersachsen das Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen. Die rot-grüne Landesregierung hat somit das geltende Verbot an niedersächsischen Schulen per Erlass neu geregelt.

Auch das Land Hessen hat im September per Erlass das Kopftuchverbot neu geregelt. Im schwarz-grün regierten Hessen sollte demnach das Tragen eines Kopftuchs in öffentlichen Schulen nur noch in konkreten Einzelfällen verboten werden können und die Änderung mit Eintreten des neuen Schuljahres in Kraft treten.

Im Oktober beschloss der Berliner Senat, nach einer langen und kritischen Bearbeitungszeit, das Neutralitätsgesetz im Land nicht zu ändern und damit das Kopftuchverbot bei hoheitlichen Aufgaben beizubehalten. Nach rund einem Monat klagte eine muslimische Lehrerinnen gegen das Kopftuchverbot.

Auch die Landesregierung in Bayern hält nach wie vor am Kopftuchverbot fest und sieht keinen gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Regelung zum Tragen eines Kopftuches im Schuldienst. Das gab Bildungsminister Ludwig Spaenle (CSU) nur eine Woche nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im März bekannt.

In Baden-Württemberg kann die Frage nach dem Kopftuchverbot noch immer nicht beantwortet werden. Bereits im Juli 2015 hatte die grün-rote Koalition ein Schulgesetz vorgelegt bei dem die Regel, wonach die Lehrkräfte kein Kopftuch tragen, entfiel. Die Opposition, CDU und FDP, wollten sich allerdings erst Rat von Experten holen. Eine Einigung steht bis heute aus.

Auch in Saarland dauert de Beratungszeit über das Karlsruher Urteil noch an, eine Aufhebung des Kopftuchverbots wird jedoch nicht erwartet.

Wie kam es überhaupt bis zu diesem Punkt? Wir haben den jahrzehntelangen Kopftuchstreit in einem Video zusammengefasst. Klicken Sie auf das Bild, um zum Video zu gelangen.

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Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Richtig umgesetzte Gleichbehandlung bedeutet entweder "gleich viel" oder "gleich wenig" an sichbarer Religion und Weltanschauung am Arbeitsplatz für alle. Bei Lehrkräften in öffentlichen Schulen bin ich klar für die Variante "Gleich wenig", da die staatliche Neutralität zu wahren ist. Verwunderlich erscheint mir, dass die Debatte immer nur auf das Kopftuch bezogen wird. Keinesfalls darf für ein Kleidungstück eine Sonderstellung geschaffen werden, das wäre diskriminierend allen anderen gegenüber. Werden Kopftücher akzeptiert, müssten auch andere religiöse oder weltanschauliche Kleidungsstücke wie Burschenschafterkappen akzeptiert werden. Wollen wir das wirklich? Ich nicht! Religion und Weltanschauung und damit sowohl Kopftücher als auch Burschenschafterkappen gehören ins Privatleben und nicht an den Arbeitsplatz, schon gar nicht im öffentlichen Dienst.
15.03.16
12:24