Die Strafbarkeit eines Pro-Palästina-Slogans hängt nach Überzeugung des Verwaltungsgerichtshofs vom Einzelfall ab. Deshalb lehnt er anders als die Instanz zuvor ein Verbot auf einer konkreten Demo ab.
Die wichtigsten Nachrichten im Überblick
Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.
Glossar Muslimische Akademiker Deutschland, deine Umma! Nachgefragt Hinz und Kunst