









Der Islamrat empfiehlt auch muslimischen Jugendlichen das islamische Fastengebot im Ramadan einzuhalten. Vom Fasten seien nur Kranke und Schwangere befreit. Es dürfe allerdings kein Zwang herrschen.
Muslimische Schüler in Bayern sind ab sofort ohne Antrag auf Beurlaubung an islamischen Feiertagen vom Unterricht befreit. Das gab das bayerische Staatsministerium für Bildung und Wissenschaft bekannt.
Auf ein Beschwerdeschreiben eines muslimischen Schülers hin, wurde ein Religionslehrer der Gemeinde verwiesen. Ihm wird vorgeworfen immerfort islamkritische Meinungen geäußert zu haben. Der entlassene Lehrer klagt nun beim Verwaltungsgericht.
In zwei Regionen Russlands wurde das Tragen von Kopftüchern in den Schulen verboten. Der Oberste Gerichtshof Russlands lehnte die eingereichte Klage einer muslimischen Familie gegen das Verbot ab.
Die Zahl der Anrufer bei der Beratungsstelle Radikalisierung hat sich verdoppelt. Pro Woche sollen jetzt drei bis fünf neue Fälle eingehen. Meistens geht es um mögliche Ausreisen von Jugendlichen nach Syrien, Ägypten oder Saudi-Arabien.
Eine Kölner Privatschule hat zwei muslimische Schülerinnen wegen des Tragens von Kopftüchern vom Unterricht suspendiert. Diese klagten gegen den Ausschluss vom Unterricht vor Gericht. Das Bonner Landgericht hat nun entschieden, dass ein von der Schulleitung ausgesprochenes Kopftuchverbot rechtens sei.
In Baden-Württemberg ist es künftig nicht mehr möglich, sich aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht zu befreien. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht im Ganzkörperbadeanzug „Burkini“ zuzumuten sei.
In Österreich herrscht ein Klima des Generalverdachts gegenüber Muslimen. Dies macht sich auch beim neuen Islamgesetz bemerkbar. In seinem Beitrag macht Prof. Dr. Peter Stöger neben der Ungleichbehandlung von Muslimen auch auf eine Gegenbewegung der Solidarität aufmerksam.
Der Hessische Kultusminister Alexander Lorz sieht ein Jahr nach Einführung des Islamischen Religionsunterrichtes an Schulen in Hessen eine „Erfolgsgeschichte“. Lorz lobt die DITIB und Ahmadiyya als Träger. Der Unterricht soll ausgebaut werden.