









In Hessen können muslimische Schüler beim Schulantrag als Konfession lediglich zwischen „DITIB-Hessen“ und „Ahmadiyya“ wählen. Grund dafür sei die Kooperation beim islamischen Religionsunterricht exklusiv mit DITIB. Nun ist auch dieser gefährdet.
In Wuppertal wurde eine muslimische Schülerin wegen ihres Kopftuches von einer Hauptschule suspendiert. Nach Eingreifen des Schulamtes Düsseldorf und des Zentralrats der Muslime wurde das Kopftuchverbot wieder aufgehoben.
Der Versuch einer Berliner Grundschulleiterin, das Kopftuchverbot für Schülerinnen an ihrer Schule durchzusetzen, wurde vom zuständigen Schulamt gerügt. Antidiskriminierungsstellen fordern nun weitere Fälle aufzudecken und zu überprüfen.