![Symbolbild: Urteil, Politiker © Shutterstock, bearbeitet by iQ.](https://www.islamiq.de/wp-content/uploads/2018/03/shutterstock_299616494-605x280.jpg)
Der Verfassungsschutz darf zwar prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, hat ein Gericht entschieden. Die Behörde beugt sich jetzt dieser Entscheidung.