Ein privater Kindergarten hatte einer Muslimin aufgrund ihres Kopftuchs gekündigt. Jetzt hat ein Berufungsgericht die Entlassung für rechtens erklärt, obwohl das Kopftuchverbot nur an staatlichen Einrichtungen gilt.
Eine Muslimin klagte wegen Diskriminierung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Kreis Mettmann versuchte ihre Einstellung als Beamtin auf Probe zu verweigern – wegen ihres Kopftuchts. Das Gericht entschied: Beamtin mit Kopftuch? Das geht!