Das Landesgericht Bremen hat die Klage einer Muslima gegen ein Kopftuch-Verbot in einem Fitnessstudio für Frauen abgewiesen. Ein Verbot zum Schutz von Sportlern vor Verletzungen sei keine Diskriminierung. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Bremer Senat setzt die im Staatsvertrag mit den muslimischen Religionsgemeinschaften vereinbarten Punkte weiter um. Künftig soll es auch einen muslimischen Vertreter im Rundfunkrat von Bremen geben.