
In einer Antwort auf eine kleine Anfrage äußert die Bundesregierung der DITIB zwar kritisch gegenüberzustehen, den Dialog mit der Religionsgemeinschaft aber weiter pflegen zu wollen.

Rechtsextreme Hooligan-Gruppen geben sich oft martialische Namen wie „Faust des Ostens“. Mit den Werten des Sports passen weder ihre Gewalt noch ihre Haltung zusammen.

Die Entscheidung des Thüringer Verfassungsschutzes, ob die AfD beobachtet werde, wird sich verzögern, wie der Innenminister ankündigt.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus begannen in diesem Jahr am 11. März. Das diesjährige Motto lautet „Europa wählt Menschenwürde“.

In Wuppertal verlegt eine Moscheegemeinde ihr geplantes Frühlingsfest, um einer Kirchengemeinde ein ungestörtes Osterfest zu ermöglichen.

Laut einem Antrag der SPD und Grüne würde es Hamburger Imamen an Sprachkenntnissen fehlen. Dies soll der Senat jetzt überprüfen.

Die Bundeswehr will keine rechtsextremen Soldaten unter Waffen dulden. Gehandelt wurden musste öfter, als es der Militärische Abschirmdienst bisher öffentlich gemacht hat.

Mehrere tausend Muslime leben in Mecklenburg-Vorpommern, vor allem in Schwerin und Rostock. Sie möchten gern größere Gebetsräume haben. Das löst Diskussionen aus.

Der Verfassungsschutz darf zwar prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, hat ein Gericht entschieden. Die Behörde beugt sich jetzt dieser Entscheidung.

Nach einem Rückgang 2017 hat im vergangenen Jahr die rechte Gewalt in Sachsen wieder zugenommen. Vor allem die Vorfälle bei Demonstrationen im Sommer in Chemnitz schlagen zu Buche.