Meist sind gelbe und violette Kirchen zu sehen, dazu eine Uhrzeit: An vielen Ortseingängen informieren Schilder über katholische und evangelische Gottesdienste. Im bayerischen Penzberg ist nun auch eine Moschee zu sehen.

Wer nach Penzberg fährt, sieht künftig an den Ortseingängen neben den bekannten Hinweisen auf katholische und evangelische Gottesdienste auch ein Symbol für eine Moschee. Die neuen Tafeln informieren erstmals über das muslimische Freitagsgebet.
Nach Angaben der örtlichen islamischen Gemeinde gibt es bislang keine andere Stadt in Deutschland mit einem vergleichbaren offiziellen Hinweisschild.
Die erste Tafel wurde am Dienstag aufgestellt. Drei weitere sollen in den kommenden Tagen an den übrigen Ortseinfahrten folgen. Entstanden ist die Idee bei einem gemeinsamen Austausch zwischen der Stadt sowie den katholischen, evangelischen und muslimischen Gemeinden. Im Zuge der Erneuerung der bestehenden Schilder wurde vereinbart, auch die islamische Gemeinde zu berücksichtigen.
Der Penzberger Imam Benjamin Idriz sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), Bürgermeister und Vertreter der christlichen Kirchen hätten den Vorschlag unterstützt und gemeinsam umgesetzt. Die Kosten würden von den beteiligten Religionsgemeinschaften getragen.
Die Reaktionen in Penzberg bislang überwiegend positiv. Das neue Schild werde als Zeichen gegenseitiger Wertschätzung und eines respektvollen Miteinanders verstanden. Zugleich solle es die Offenheit der Moscheegemeinde unterstreichen. Das Freitagsgebet und die Predigt fänden in deutscher Sprache statt und stünden auch Nichtmuslimen offen.
In sozialen Netzwerken falle das Echo dagegen gemischt aus. Neben Zustimmung gebe es auch muslimfeindliche Kommentare, sagte Idriz. Dies spiegele jedoch nicht die Stimmung vor Ort wider.
Die Gottesdienst-Schilder gehen auf eine Verordnung des Bundesinnenministeriums von 1960 zurück. Sie erlaubte katholischen und evangelischen Gemeinden das Aufstellen der Hinweistafeln an Ortseingängen. 2008 gab das Bundesverkehrsministerium ein Schreiben heraus, das diese Erlaubnis auf alle Religionsgemeinschaften ausweitete. (KNA, iQ)