In Memmingen haben Unbekannte eine Moschee mit Tierblut beschmiert und einen Schweinekopf am Eingangsbereich platziert. Der Staatsschutz ermittelt.

Unbekannte haben eine Moschee im bayerischen Memmingen geschändet. Nach Angaben der Polizei wurde am frühen Freitagmorgen der Eingangsbereich der türkisch-islamischen Gemeinde mit Tierblut beschmiert und ein abgetrennter Schweinekopf auf einem religiösen Symbol abgelegt.
Die Täter hätten vermutlich mit Tierblut gefüllte Luftballons gegen eine rund 1,5 Meter hohe Marmormauer geworfen, die sich im Eingangsbereich der Moschee befindet. Auf der Mauer ist ein Halbmond angebracht, auf dem der Schweinekopf platziert wurde. Anschließend flüchteten die Täter unerkannt.
Die Kriminalpolizei Memmingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Zuständig ist das Fachkommissariat Staatsschutz, das unter anderem politisch motivierte Straftaten prüft. Hinweise auf die Hintergründe der Tat lagen zunächst nicht vor. Nach der Spurensicherung wurde der Bereich durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie Mitarbeitende der Stadt gereinigt. Auch eine nahegelegene Packstation war von der Verschmutzung betroffen. Die Polizei bittet mögliche Zeugen, sich zu melden.
Der DITIB-Generalsekretär Eyüp Kalyon verurteilt den „abscheulichen Angriff“ auf die Moschee in Memmingen auf Schärfste. „Solche Taten sind nicht nur eine Beleidigungen unserer Religionsgemeinschaft, sondern auch ein Angriff auf den gesellschaftlichen Frieden und das respektvolle Miteinander in unseren Land“, erklärt Kalyon gegenüber IslamiQ. Die DITIB vertraue auf die konsequente Aufklärung durch die Polizei.
Erst letzte Woche ist ein Unbekannter in ein türkisches Restaurant in Memmingen eingedrungen und hat mit Farbe Wände und Gastronomiegeräte unter anderem mit Hakenkreuzen besprüht. Die Beamten gehen derzeit von einem „fremdenfeindlichen Motiv“ aus und ermitteln wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs sowie des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 1032 islamfeindliche Straftaten in Deutschland registriert. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die die Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) auswertet. Zu den Delikten zählten neben Körperverletzung auch Beleidigung, Volksverhetzung, Sachbeschädigung sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. (dpa, iQ)