Nordrhein-Westfalen

NRW evaluiert Islamunterricht – anerkannt, aber nicht verankert

Nordrhein-Westfalen will den Islamischen Religionsunterricht ausbauen. Eine neue Studie bescheinigt dem Fach pädagogischen Wert – doch erreicht es nur wenige. Muslime wehren sich gegen Zweifel an ihrer Vertretung.

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01
2026
Symbolbild: Religionsunterricht, Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU
Symbolbild: Islamunterricht, IRU

Die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sieht sich bestätigt: Der Islamische Religionsunterricht (IRU), vor 14 Jahren eingeführt, sei ein „wichtiger Bestandteil der Bildungsaufgabe“ und biete muslimischen Schülerinnen und Schülern Orientierung, erklärte Schulministerin Dorothee Feller (CDU) im Bildungsausschuss. Gerade angesichts polarisierender Inhalte in sozialen Medien könne das Fach Halt geben.

Eine von der Landesregierung beauftragte Evaluation der Universität Münster liefert dafür wissenschaftliche Rückendeckung.

Die Befunde klingen zunächst eindeutig positiv. Schülerinnen und Schüler bewerten den Unterricht mehrheitlich als alltagsrelevant und motivierend. Eine längere Teilnahme gehe mit größerer Religionsmündigkeit einher, während ein rein instruktionales Religionsverständnis abnehme. Lehrkräfte, Schulleitungen und Eltern attestieren dem Fach eine pädagogische Wirkung – auch als Gegenkraft zu vereinfachenden oder extremistischen Deutungen im Netz.

Doch hinter diesen Ergebnissen klafft eine strukturelle Leerstelle. Der IRU erreicht bislang nur einen Bruchteil der muslimischen Schülerschaft. Lediglich 247 von rund 5.400 Schulen bieten ihn an. Etwa 31.700 Schülerinnen und Schüler nehmen teil – rund 6,3 Prozent der geschätzt 500.000 muslimischen Kinder und Jugendlichen in NRW. Zwar ist die Zahl der Lehrkräfte in zehn Jahren von 99 auf 332 gestiegen, doch reicht das bei weitem nicht aus. Die Studienautoren fordern deshalb einen flächendeckenden Ausbau über alle Schulformen hinweg.

Schulischer Religionsunterricht kein Ersatz für Moschee

Genau hier setzt auch Kritik an. Yunus Semerci, Vorsitzender der Islamischen Religionsgemeinschaft NRW, würdigt den Bericht, mahnt jedoch zu einer nüchternen Einordnung. Problematisch sei insbesondere die Darstellung des IRU als „alternative Bezugsquelle religiöser Bildung und Autorität“. Der Einfluss sozialer Medien sei real, sagt Semerci, und der Unterricht könne Orientierung bieten. Doch dürfe das nicht zulasten der Moscheegemeinden gehen. Diese seien seit Jahrzehnten zentrale Orte religiöser Bildung und Sozialisation. Der schulische Religionsunterricht müsse Ergänzung sein, nicht Ersatz oder Gegenmodell.

Auch die im Bericht anklingende Skepsis gegenüber der Repräsentativität muslimischer Gemeinschaften sieht Semerci kritisch. Statt bestehende Partner, die den islamischen Religionsunterricht in NRW seit mehr als 10 Jahren mitorganisieren, infrage zu stellen, müsse das Land sie institutionell stärken und als gleichberechtigte Akteure ernst nehmen. Ohne stabile Strukturen und Vertrauen lasse sich der IRU kaum weiterentwickeln.

FDP will Ethikunterricht, SPD fordert mehr Lehrpersonal

Politisch bleibt der Befund umstritten. Die FDP fordert einen verpflichtenden Ethikunterricht für alle, die SPD plädiert für mehr Personal und Stabilität. Die Evaluation zeigt damit weniger einen Abschluss als einen Anfang: Der Islamische Religionsunterricht wirkt dort, wo es ihn gibt – doch seine Zukunft entscheidet sich an der Frage, ob Ausbau, Kritik und Partnerschaft zusammen gedacht werden. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Bildungsaufgaben haben prinzipiell nichts mit religiöser Indoktrination zu tun. Prophetische Ideen und altertümliche Glaubensvorgaben haben auch nichts mit heutiger Wissenschaftlichkeit zu tun. Keine Imampredigt hat für die deutsche Bevölkerung - ausser innerhalb muslimischer Gruppen und Moscheen - eine alltagsrelevante Bedeutung. Einen weiteren Ausbau islamischer Prägung im Schul- und Bildungsbereich lehnen viele Menschen ab. Ein verpflichtender Ehtikunterricht für alle - ohne Einmischung islamisch agierenderr Kreise und Pressure Groups - ist das vorrangige Gebot der Stunde. Und ein solcher muss kurzfristig verankert werden und wirklich nichts anderes.
21.01.26
20:56