Richterinnen mit Kopftuch und Kippa wird es in Baden-Württemberg nicht mehr geben. Darauf einigten sich nun Grüne und CDU. Der Gesetzentwurf muss nur noch durch den Landtag.
Hauptamtliche Richter und Staatsanwälte dürfen in Baden-Württemberg künftig im Gericht keine religiös oder politisch geprägten Kleidungsstücke tragen. Die grün-schwarze Landesregierung beschloss am Dienstag in Stuttgart einen Gesetzentwurf von Justizminister Guido Wolf (CDU), der nun noch durch den Landtag muss.
Schöffen und ehrenamtliche Richter sind von der Neuregelung nicht betroffen. Kritiker rechnen mit Klagen betroffener Juristen – etwa von Richterinnen, die bei der Ausübung ihres Berufes aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen möchten. Das neue Gesetz bezieht sich nicht nur auf Kopftücher, sondern etwa auch auf die jüdische Kippa.
Das geplante Verbot betrifft auch Rechtsreferendare sowie Rechtspfleger, wenn diese richterliche Aufgaben ausüben. Minister Wolf begründet das neue Gesetz mit dem Neutralitätsgebot der Justiz. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieses Gebot mehr Gewicht hat als die Religionsfreiheit einzelner Betroffener.
In den vergangenen zehn Jahren habe es in Baden-Württemberg zehn Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch gegeben, erklärte Wolf. Kretschmann hatte zunächst Zweifel geäußert, ob das geplante Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Nach langem Ringen tragen er und die Koalition das Vorhaben jetzt aber mit.
Neben der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg besteht auch das hessische Justizministerium auf ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen und kritisiert die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichtes. (dpa, iQ)