In Aserbaidschan dürfen Schülerinnen wegen ihres Kopftuchs nicht am Unterricht teilnehmen. Grundlage sind neue Vorschriften zur Schuluniform.

In der aserbaidschanischen Stadt Sumqayıt sind mehrere muslimische Schülerinnen offenbar wegen ihres Hijabs (islamische Kopftuch) am Schulbesuch gehindert worden. Ein Video, das Ende September 2026 in sozialen Medien verbreitet wurde, zeigt Mädchen, die unter Tränen die Sekundarschule verlassen. Der Vorfall wirft Fragen zum Recht auf Religionsfreiheit und zum gleichberechtigten Zugang zu Bildung auf.
Nach Berichten lokaler und internationaler Medien durften die Schülerinnen aufgrund ihrer religiösen Kopfbedeckung nicht am Unterricht teilnehmen. Die Schulleitung soll sich dabei auf verschärfte Vorschriften zur Schuluniform berufen haben.
Grundlage ist ein Beschluss des aserbaidschanischen Ministerkabinetts vom 21. September 2026. Die neuen Regelungen untersagen Kleidungsstücke, die der vorgeschriebenen Schuluniform oder dem Prinzip der Säkularität im Bildungswesen widersprechen. Das Kopftuch wird darin nicht ausdrücklich erwähnt. Kritiker sehen in den Bestimmungen dennoch eine Grundlage, um muslimische Schülerinnen wegen ihrer religiösen Kleidung vom Unterricht auszuschließen.
Der Vorfall ist offenbar kein Einzelfall. Bereits im Frühjahr 2026 hatten Aktivisten und die Muslim Unity Movement von ähnlichen Einschränkungen an Schulen in Sumqayıt, Mehdiabad und Baku berichtet. Demnach seien auch Lehrerinnen wegen ihres Kopftuchs von ihrer Arbeit ausgeschlossen worden. Einige Maßnahmen wurden später teilweise zurückgenommen, während die Einschränkungen an anderen Schulen fortbestanden.
Aserbaidschan ist mehrheitlich muslimisch geprägt, versteht sich jedoch als säkularer Staat. Bereits 2010 hatte es Versuche gegeben, das Tragen des Kopftuchs an Schulen landesweit einzuschränken. Nach Protesten wurden die damaligen Maßnahmen abgemildert. Die aktuellen Regelungen rücken damit erneut das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Säkularität und individueller Religionsfreiheit in den Mittelpunkt.
Die Einschränkungen treffen Schülerinnen, die ihre religiöse Überzeugung mit ihrem Recht auf Bildung vereinbaren möchten. Für viele muslimische Mädchen ist das Kopftuch Ausdruck ihres Glaubens und ihrer Identität. Wenn der Zugang zum Unterricht an das Ablegen der Kopfbedeckung geknüpft wird, stellt sich die Frage, ob die Anwendung der Uniformvorschriften religiöse Minderheiten benachteiligt.