Seit Jahren steht der Zentralrat wegen der Mitgliedschaft der ATIB in der Kritik. Nun will der Vorstand den Verein loswerden. Dies sei aber „nicht politisch motiviert“.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat die Mitgliedschaft der ATIB ausgesetzt. Wie der ZMD-Bundesvorstand am Mittwoch in Köln weiter mitteilte, will er zur nächsten Vertreterversammlung den Antrag auf Ausschluss der ATIB aus dem Zentralrat stellen.
Ideologische Konzepte, die auf ethnischer Überlegenheit oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beruhen, stünden in einem fundamentalen Widerspruch zum satzungsmäßigen Selbstverständnis des ZMD und auch zu den Grundprinzipien des Islams.
Zugleich heißt es in der Mitteilung: „Der Bundesvorstand betont, dass die Entscheidung nicht politisch motiviert ist, sondern ausschließlich vereinsrechtlich erfolgt.“ Sie diene der Wahrung der satzungsmäßigen Identität, der innerverbandlichen Stabilität und der rechtlichen Handlungsfähigkeit des Verbands.
Nach der Neuwahl des ATIB-Bundesvorstands im Januar sei eine ernsthafte ideologische Distanzierung und ein klarer Wille zur strukturellen Klärung nicht sichtbar geworden.
„Während der abgewählte Vorstand Bereitschaft zur Mitwirkung an diesem Klärungsprozess signalisiert hatte, zeigen die jüngsten öffentlichen Signale, dass dieser Weg faktisch nicht mehr fortgeführt wird.“ Die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme durch den neuen ATIB-Vorstand innerhalb einer Frist von 14 Tagen habe dieser nicht genutzt.
Die ATIB wies die Darstellung des Zentralrats zurück und erklärte ihrerseits den sofortigen Austritt aus dem ZMD. Der entsprechende Beschluss sei bereits am 28. März im Rahmen einer Sitzung des erweiterten Vorstands in Köln gefasst worden. Zur Begründung verwies der Verband auf eine nachhaltige Beschädigung des institutionellen Fundaments der Zusammenarbeit, anhaltende strukturelle und organisatorische Unklarheiten sowie offene vereinsregisterrechtliche Fragen zur Legitimität des ZMD-Bundesvorstands.
Zudem vertritt die ATIB die Auffassung, dass die vom ZMD erklärte Suspendierung aufgrund der ungeklärten vereinsregisterrechtlichen Situation des Zentralrats keine rechtlich verbindliche Wirkung entfalte. Der Verband kündigte an, seine gesellschaftliche und religiöse Arbeit künftig eigenständig fortzuführen und notwendige rechtliche sowie organisatorische Schritte zu prüfen. (KNA, iQ)
Der Beitrag wurde am 11. April aktualisiert.