Aachen

Klage gegen Fitnessstudio – Muslimin mit Kopftuch muss Glauben beweisen

Eine Muslimin wollte in einem Fitnessstudio trainieren – mit Kopftuch. Weil ihr das verwehrt wurde, klagt sie wegen Diskriminierung. Vor Gericht geht es nun auch um die Frage, wie religiös sie lebt.

01
05
2025
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Muslimin im Fitnessstudio © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Muslimin im Fitnessstudio © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Eine Muslimin aus Herzogenrath (Aachen) wirft der Fitnessstudiokette Selection Fitness vor, sie aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes diskriminiert zu haben. Im Zentrum des laufenden Gerichtsverfahrens steht die Frage, ob das Tragen eines Sportkopftuchs mit der Hausordnung des Unternehmens vereinbar ist – oder ob religiöse Diskriminierung vorliegt.

Die Klägerin war mehr als ein Jahrzehnt lang Mitglied des Studios, zunächst ohne religiöse Bekleidung. Nach ihrem Übertritt zum Islam begann sie, beim Training ein eng anliegendes Sportkopftuch zu tragen. Im Juni 2023 betrat sie erstmals mit dieser Kopfbedeckung die Filiale in Herzogenrath. Der Zugang zum Training wurde ihr verwehrt – mit Verweis auf die Hausordnung, die religiöse Symbole untersage, sowie auf angebliche gesundheitliche Risiken.

Als sie sich weigerte, das Kopftuch abzulegen, erfolgte die fristlose Kündigung ihres Vertrags. Ein anschließender Versuch der außergerichtlichen Einigung scheiterte; auch ein Schlichtungsgespräch führte zu keinem Ergebnis. Ein später unterbreitetes Angebot einer finanziellen Entschädigung gegen eine Verschwiegenheitsverpflichtung lehnte sie ab.

„Echte Muslima?!“ – Anwalt fordert Beweis

Vor dem Amtsgericht Aachen wurde der Fall nun öffentlich verhandelt. Der Rechtsvertreter des Studios stellte dabei nicht nur die Darstellung der Klägerin, sondern auch deren religiöse Überzeugung infrage. Er forderte einen Beweis dafür, dass sie eine „echte Muslima“ sei. Um ihre Glaubwürdigkeit zu untermauern, legte sie eine Konvertierungsurkunde einer Moscheegemeinde vor; auch das von ihr getragene Sportkopftuch wurde als Beweisstück eingeführt. Der Vorsitzende Richter ließ erkennen, dass er keine weiteren Nachweise für erforderlich halte, trotz fortgesetzter Einwände der Gegenseite.

Mehrere Zeuginnen traten im Laufe der Verhandlung auf. Darunter eine Cousine der Klägerin sowie eine Ärztin, die den Vorfall mit dem Fitnessstudio aus nächster Nähe miterlebt haben wollen. Eine der Aussagen bezog sich auf eine Bemerkung eines Trainers, man wolle „so ein Klientel“ nicht im Studio sehen – eine Formulierung, die laut Zeugin eindeutig auf muslimische oder migrantisch gelesene Personen abzielte. Der Versuch des Anwalts, über Fragen zu Moscheebesuchen oder Details der Konversion Zweifel an der religiösen Identität der Klägerin zu streuen, sorgte im Saal für Irritation. Das Urteil wird für den 19. Mai erwartet.