NSU

Juristin sieht in mutmaßlichen NSU-Akten „Komplettversagen“

Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız spricht im Zusammenhang mit den mutmaßlichen NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes von einem „Komplettversagen“ der Behörde.

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NSU-Opfer Anwältin Seda-Başay-Yıldız
Anwältin Seda-Başay-Yıldız © AA, bearbeitet by iQ.

Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız spricht im Zusammenhang mit den mutmaßlichen NSUAkten des hessischen Verfassungsschutzes von einem „Komplettversagen“ der Behörde. „Man ist Hinweisen nicht nachgegangen, man hat nichts getan“, sagte Başay-Yıldız am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Für sie sei es ein Schock gewesen zu sehen, dass es entgegen der öffentlichen Behauptungen dabei nicht etwa um Quellenschutz gegangen sei. In einer Vielzahl der gesammelten Informationen sei es um Waffen- sowie Sprengstofferwerb und -besitz von Rechtsextremisten gegangen. Daraufhin habe es aber offenbar keine weiteren Ermittlungen gegeben.

Terrorzelle NSU

„Es war für mich ein Schock“, sagte Başay-Yıldız, die im Münchner NSU-Verfahren die Familie von Enver Şimşek vertrat. Der am 9. September 2000 ermordete Blumenhändler war das erste Opfer der rechtsextremen Terrorzelle NSU gewesen. Bereits in dem Prozess vor dem Oberlandesgericht München hatten Başay-Yıldız und andere Nebenklagevertreter kritisiert, dass Ermittler und Gericht Spuren zum Unterstützernetz des NSU-Trios und möglichen Mittätern nicht nachgegangen seien. Schon lange forderte sie, die Akten des Verfassungsschutzes dazu zu öffnen.

Die Plattform „Frag den Staat“ und das „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann hatten nach eigenen Angaben hessische NSUAkten veröffentlicht. Bei dem seit Freitag abrufbaren Dokument handelt es sich laut Deckblatt um einen Abschlussbericht zur Aktenprüfung im Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen im Jahr 2012. Der Bericht ist auf den 20. November 2014 datiert. Zunächst gab es keine offizielle Bestätigung für die Echtheit der Dokumente vom hessischen Innenministerium oder Verfassungsschutz.

Akten und Dokumente zum Rechtsextremismus

Die sogenannten NSUAkten des hessischen Verfassungsschutzes sind Ergebnis einer Prüfung, bei der die Behörde eigene Akten und Dokumente zum Rechtsextremismus auf mögliche Bezüge zum NSU untersucht hatte. Um sie gibt es seit Jahren Streit. Die Akten waren zunächst für 120 Jahre als geheim eingestuft worden, später wurde die Zeit auf 30 Jahre verringert. Mehr als 130 000 Menschen hatten in einer Petition die Veröffentlichung gefordert. (dpa/iQ)