Rheinland-Pfalz

Vertrag zwischen Land und Alevitischer Gemeinde unterzeichnet

Das Land Rheinland-Pfalz unterzeichnete einen Staatsvertrag mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland. Die Verhandlungen mit islamischen Religionsgemeinschaften wurden auch wieder aufgenommen.

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04
2019
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Symbolbild: Stiftung, Vertrag © shutterstock
Symbolbild: Stiftung, Vertrag © shutterstock

Mit den Unterschriften beider Seiten ist der Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Alevitischen Gemeinde Deutschland besiegelt worden. Am Dienstagabend unterzeichneten ihn im Mainzer Rathaus bei einem Festakt zum 30-jährigen Bestehen der Alevitischen Gemeinde deren Vorsitzender Hüseyin Mat und Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). „Menschen alevitischen Glaubens haben einen festen Platz in unserer Gesellschaft“, sagte die Regierungschefin. Das bringe der Vertrag deutlich zum Ausdruck.

Nach Angaben der Staatskanzlei ist Rheinland-Pfalz nach den Stadtstaaten Hamburg und Bremen das erste Flächenland, das einen Vertrag mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland geschlossen hat. Fortan gilt alevitischer Religionsunterricht als ordentliches Religionsfach. Geregelt werden zudem gemeinsame Wertegrundlagen sowie der Umgang mit alevitischen Feiertagen bei Landesbediensteten.

Der Vertrag solle „das alevitische Leben und die Religionsfreiheit aller bei uns lebenden Menschen stärken“, so Dreyer. Kulturminister Konrad Wolf (SPD) betonte: „Das ist gelebte Integration. Wir wollen, dass die Alevitinnen und Aleviten in Rheinland-Pfalz sich zuhause fühlen und ihrem Glauben frei nachgehen können.“ Den alevitischen Gemeinden in Rheinland-Pfalz gehören mehr als 8000 Personen an.

Verhandlungen mit islamischen Religionsgemeinschaften

Vergleichbare Verträge hat das Land nach Angaben des Kulturministeriums schon vor Jahren mit den Evangelischen Landeskirchen, der Katholischen Kirche und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz geschlossen.
Im Fall der islamischen Religionsgemeinschaften waren zuletzt wieder Gespräche über Zielvereinbarungen vereinbart worden. Sie sollen dann die Voraussetzungen für spätere Vertragsverhandlungen sein. Bis zum Herbst wollen sich Rheinland-Pfalz und die islamischen Religionsgemeinschaften auf konkrete Bedingungen einigen. „Wir wollen Verträge schließen, aber wir haben klare Voraussetzungen“, betonte Kulturminister Konrad Wolf.

In einem künftigen Vertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften geht es unter anderem um Regelungen für den Umgang mit islamischen Feiertagen, zum islamischen Religionsunterricht und zu neu zu schaffenden Professuren für islamische Religionspädagogik. Man denke an zwei bis drei Professuren, die geschaffen werden könnten, kündigte Wolf an.

Zuvor wurden wissenschaftliche Gutachten über vier islamische Religionsgemeinschaften in Rheinland-Pfalz erstellt, in denen geprüft wurde, inwiefern sie die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaften überhaupt erfüllen. Die hierfür beauftragten Wissenschaftler, der Bayreuther Religionswissenschaftler Christoph Bochinger und der Kölner Juristen Stefan Muckel, kommen zu dem Ergebnis: „Allen vier Verbänden wird in ihrer Struktur zugestanden, dass sie Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind.“ (KNA/dpa/iQ)