SPD-Politikerin Malu Dreyer:

„Grundgesetz schützt auch Religionsausübung von Muslimen“

Die SPD-Politikerin Malu Dreyer hat auf dem Katholikentag in Münster die Bedeutung von Religionsfreiheit betont. Muslime sollten gleichermaßen in ihrer Religionsausübung von diesem Grundrecht profitieren.

12
05
2018
Ministerpräsidentin Malu Dreyer SPD, Religionsgemeinschaften © Facebook
Ministerpräsidentin Malu Dreyer SPD, Religionsgemeinschaften © Facebook

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat auf dem Katholikentag in Münster den Wert der Religionsfreiheit in Deutschland unterstrichen. Jeder dürfe hierzulande seinen Glauben leben, sagte sie am Samstag. „Wer immer meint, die Religionsausübung etwa von Muslimen einschränken zu wollen, weil die angeblich nicht dazugehören oder fremd sind, der hat unser Grundgesetz nicht verstanden.“

Das Grundgesetz garantiere auch, dass sich Christen in Deutschland wie auch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften für das Gemeinwohl engagieren könnten, erklärte die stellvertretende SPD-Parteivorsitzende. Das berühre nicht die Trennung von Staat und Religion; davon profitiere die gesamte Gemeinschaft.

„Suche Frieden“

Die reale Welt sei nicht ideal, sagte Dreyer mit Blick auf das Katholikentagsmotto „Suche Frieden“. Die Kündigung des Iran-Atomabkommens durch die USA mache sie nicht friedlicher. Beim Konflikt in Syrien sei ein Ende noch nicht einmal als Streifen am Horizont absehbar. Weltweit stiegen die Rüstungsausgaben, und das UN-Ziel, den weltweiten Hunger bis 2030 zu besiegen, sei in weite Ferne gerückt.

Und doch dürfe die Gesellschaft nicht stehen bleiben auf ihrer Suche nach Frieden. Frieden sei niemals ein Zustand, ein Punkt X, sondern immer ein Prozess und ein Weg. „Jeder Schritt lohnt“, so Dreyer. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
Respekt Frau Dreyer. Se äußern zwar etwas selbstverständliches. Aber leider ist das in diesem Land mittlerweile nicht mehr selbstverständlich.
14.05.18
0:28
Ute Fabel sagt:
Artikel 9 Grundgesetz (Vereinsfreiheit) garantiert auch dem PEGIDA e.V. Kundgebungen in Dresden abzuhalten und den Mitgliedern von PEGIDA e.V. durch die eigene Kleidung (Shirts, Anstecker) die Zugehörigkeit zu diesem Verein auszudrücken. Weder aus dem Grundrecht auf Vereinsfreiheit noch der Religionsfreiheit lässt sich allerdings ableiten, dass auch am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit oder gar in der Rolle als Beamter ein Anspruch auf das Tragen von Vereins- oder Religionsuniformen besteht. Das Grundrechte auf Vereins- und Religionsfreiheit Einzelner können in diesem Fall beschränkt werden, da sie berücksichtigungswürdige Rechte anderer beinträchtigen können.
14.05.18
13:41