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Neutralitätsgesetz

Berliner Lehrerin darf kein Halskreuz tragen

Das Berliner Neutralitätsgesetz traf nun auch eine evangelische Lehrerin. Ihr wurde per Dienstweisung das Tragen einer Kreuzkette verboten.

08
04
2017
Das Kreuz an der Kette © flickr / CC 2.0 / thinkaboutfreedom

Vom Berliner Neutralitätsgesetz sind nicht nur Trägerinnen muslimischer Kopftücher betroffen: Einer evangelischen Lehrerin an einer staatlichen Schule ist offenbar per Dienstanweisung das Tragen eines Kreuzes an einer Halskette verboten worden. Das bestätigte Konsistorialpräsident Jörg Antoine am Freitag bei der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Das Neutralitätsgesetz untersagt unter anderem Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Schmuckstücke und Kleidung.

Antoine sagte, nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu muslimisch motivierten Kopftüchern halte die EKBO das Neutralitätsgesetz für verfassungswidrig. Der EKBO-Chefjurist riet dem Land Berlin zu mehr Gelassenheit im Umgang mit religiösen Symbolen. Auch der Berliner Bischof Markus Dröge betonte: „Wir setzen uns für die Freiheit ein, ein Kreuz zu tragen.“ Dies sollte auch bei einer Novelle des Neutralitätsgesetzes berücksichtigt werden. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: "In der Wirtschaft zählen nicht Kopf-oder Halsbedeckung, sondern Qualifikation und Leistung". Gilt das jetzt auch für die Burschenschafterkappe, das Piraten-Tuch von Anhängern der Piratenpartei oder nur für das Kopftuch?
12.04.17
15:54
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Kennen Sie viele Burschenschaftler, die unbedingt mit ihre Kappe rumlaufen wollen? Mir scheint, sie wollen etwas problematisieren, das gar kein Problem darstellt.
13.04.17
10:43
grege sagt:
"In der Wirtschaft zählen nicht Kopf-oder Halsbedeckung, sondern Qualifikation und Leistung" Das ist richtig, allerdings existieren in der Wirtschaft bereits Bekleidungsvorschriften. Diese müssen entweder für alle gelten, oder sie sind obselet. Aber Ausnahmen aufgrund religiöser Motive würden Diskriminierung bedeuten. In der Hinsicht denken Frankreich und die EU schon ein bischen weiter, während die hiesige Gerichtsbarkeit noch sehr provenziell agiert. "Integration--- genauer: Akkulturation, denn das ist der inhaltlich korrekte Begriff-- ist ein langfristiger gesellschaftlicher Prozess, der sich nicht durch Verbote erreichen lässt. Das Kopftuch ist doch in Deutschland längst alltägliche Realität. Es wird Zeit, es auch so zu behandeln." Auch diese Aussage halte ich für falsch. In einer Gemeinschaft, sei es am Arbeitsplatz, sei es im Verein oder zu Hause in der Familie habe ich mich verbindlich an Regeln zu halten, ohne Rücksicht auf Religion, Weltanschauung oder ehtnische Herkunft oder etc.. Religiös oder kulurell motivierte Ausnahemregelungen erleichtern m.E. nämlich die Entstehung von Parallelwelten. Wer sich diese Regeln zu Eigen macht, dem gelingt auch kurzfristig die Integration, ansonsten ist dieser Prozess nicht langfristig, sondern unendlich.
13.04.17
11:15
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