Germersheim

Moschee darf vorerst nicht gebaut werden

Anfang November wurde der geplante Moscheebau in Germersheim auf Antrag der Stadt gestoppt. Die DITIB-Gemeinde legte Einspruch ein. Nun entscheidet auch das Oberverwaltungsgericht gegen die Moschee.

03
02
2017
Symbolbild: Die geplante Moschee in Germersheim, © facebook DITIB Germersheim, bearbeitet iQ.

Die geplante Moschee der DITIB-Gemeinde in Germersheim darf wegen Mängeln in der Baugenehmigung zunächst nicht errichtet werden. Der Nutzungsumfang sei nicht ausreichend bestimmt, entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az. 8 B 11605/16.OVG). Daher lasse sich nicht beurteilen, ob das Vorhaben mit bauplanungsrechtlichen Vorschriften vereinbar sei.

Damit war der Eilantrag der Stadt Germersheim gegen den vom Kreis genehmigten Bau auch in zweiter Instanz erfolgreich. Zuvor hatte die DITIB-Moscheegemeinde in Germersheim Einspruch gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt.

Aus Sicht der Stadt verstößt das Projekt gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Die Kommune hält es für nicht gebietsverträglich. Der Bau ist in einem sogenannten «besonderen Wohngebiet» auf einem rund 3400 Quadratmeter großen Grundstück neben einer bereits bestehenden Moschee geplant. Nach Auffassung des Gerichts dürfen in solch „besonderen Wohngebieten“ nur dann kirchliche Bauten entstehen, wenn sie mit der Wohnnutzung vereinbar sind. Dies sei in diesem Fall fraglich. Die Anwohner könnten durch den Betrieb der Moschee gestört werden. Beim ersten Spatenstich Anfang Oktober hatte es Proteste gegeben. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Richtige Entscheidung, nur nicht von der türkischen DITIB erpressen lassen.
03.02.17
18:19
Holger Berger sagt:
Interessante Aspekte und Überlegungen bei diesem Bauvorhaben. Prinzipiell bedeutet Religionsfreiheit nicht, daß durch den Betrieb einer Moschee auch Störungen von Anwohnern hingenommen werden müssen. Religionsfreiheit hat auch ihre Grenzen.
04.02.17
14:45
Andreas sagt:
So ein Unsinn. Kirchen, Synagogen, Pagoden, Moscheen etc. gehören da hin, wo die Menschen leben, damit sie ungehindert ihre Religion praktizieren können. Man kann von den übrigen Bewohnern wohl hinnehmen, ein gewisses Maß an "Störungen" hinzunehmen. Als Nicht-Autofahrer muss ich Störungen durch Autos hinnehmen, als Nicht-Vater muss ich damit leben, dass es Störungen durch Kindergärten, Spielplätze oder Schulen gibt. Wenn Menschen zusammenleben, gibt es immer ein gewisses Maß an Störungen. Das ist eben so. Wer das nicht will, muss in der Wildnis leben. Aber auch da wird er gestört.
06.02.17
17:16
Manuel sagt:
@Andreas: Von Rücksichtnahme und Respekt scheinen Sie auch noch nie etwas gehört zu haben oder?
07.02.17
11:23
Andreas sagt:
@Manuel: So ein Unsinn! Es wird ja einfach nur unterstellt, dass von den Moscheebesuchern eine Störung ausgehen könnte. Eine Unterstellung ist aber noch lange keine Tatsache.
07.02.17
18:30
Holger Berger sagt:
@Andreas: Und deshalb prüfen demokratische, rechtsstaatliche Instanzen/Behörden & Gerichte, ob von DITIB-Verbänden/Gruppen/Gemeinden ggfs. Störungen - egal welcher Art - ausgehen. Das ist ein normaler Vorgang in einer freiheitlich orientierten Gesellschaft. Und das ist selbstverständlich kein Unsinn. Irgendwelche absoluten Glaubensvorstellungen privater Art genießen keinen Vorrang in einem freiheitlichen Gemeinwesen.
08.02.17
14:08
Manuel sagt:
@Andreas: Man braucht nur mit der Religionsfreiheit kommen und schon darf man stören, was das Zeug hält oder?
09.02.17
18:14