Neutralitätsgebot

Mit Erfolgsgeschichten klagen

Zwei Organisationen aus Berlin wollen die Klage einer Muslima gegen das Land Berlin begleiten, in dem es um das Tragen eines Kopftuchs geht. Für das Gerichtsverfahren werden Erfolgsgeschichten gesammelt.

26
02
2016
Kopftuch, Muslimin, Kopftuchverbot
Symbolbild: Kopftuchtragende Studentin, Kopftuch © by iQ

Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg e.V. (ADNB des TBB) und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.), begleiten im April den Prozess einer Muslima, die gegen das Land Berlin klagt, um mit ihrem Kopftuch unterrichten zu können.

Die zwei Organisationen in Berlin, die sich seit Jahren gegen Diskriminierung engagieren, sammeln nun positive Erfahrungsberichte von Lehrerinnen, die mit Kopftuch unterrichten. Für das anstehende Gerichtsverfahren wolle man zum einen zur Solidarisierung mit der Klägerin und dem Anliegen auf diskriminierungsfreie Teilhabe werben. Zum anderen möchten die Organisatoren aus anderen Bundesländern positive Erfahrungsberichte darlegen.

In Berlin gilt immer noch das sogenannte „Neutralitätsgebot“, das Lehrerinnen verbietet, religiöse Kleidungsstücke in staatlichen Schule zu tragen. Davon sind insbesondere muslimische Frauen, die ein Kopftuch tragen, betroffen, da sie nicht im öffentlichen Dienst arbeiten dürfen.

Diese Berichte wollen die Organisationen ins Gerichtsverfahren am 14.4.2016 einbringen. Sie sollen aber auch insgesamt dokumentieren, wie gut die Erfahrungen in anderen Bundesländern sind. Berichte können bis zum 31.03.2016 an adnb@tbb-berlin.de geschickt werden.

Leserkommentare

Enail sagt:
Immer wieder frage ich mich, warum Muslime ihre Religionszugehörigkeit immer zur Schau stellen müssen, zudem noch mit einem Bekleidungsstück, dass gar nicht verlangt wird. Es ist immer eine eigene Entscheidung. Und das Neutralitätsgebot in staatlichen Institutionen halte ich für richtig. Ich bin auch gläubig, bin Christin, ich habe meinen Glauben im Herzen. Ich lasse mir von meiner Kirche nichts vorschreiben, nur Gott gegenüber bin ich verantwortlich. Ich kann mir vorstellen, dass ich in einem islamischen Land auch kein Kreuz öffentlich tragen dürfte und schon gar nicht im staatlichen Dienst. Langsam finde ich es wirklich grotesk, welche Forderungen von Muslimen immer wieder kommen, die, wenn sie dann nicht erfüllt werden, als Anlass genommen werden, um sich wieder mal in die Opferrolle begeben zu können, und über Diskriminierung reden zu können. Wie wäre es mal, seinen Glauben einfach mal hintenan zu stellen, damit man in unserer Gesellschaft ohne Probleme zurecht kommt. Aber eine Religion, die nur Gebote und Verbote kennt, die mit Strafen droht und Angst einflößt, lässt eigenes Denken und eigene Entscheidungen kaum zu, wird wahrscheinlich auch nicht gewünscht.
26.02.16
21:09
Wrdlbrmpfd sagt:
Schwierig. Prinzipiell finde ich es akzeptierbar, dass Frauen aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen und im öffentlichen Dienst arbeiten. Allerdings scheinen sich muslimische Frauen selbst nicht ganz sicher zu sein, ob sie das Kopftuch aus religiösen Gründen tragen, oder um sich lüsternder Männerblicke zu erwehren. Hinter letzterem steht eine sexualisierte Sicht auf alle Kontakte zwischen Mann und Frau, die ich im pädagogischen Kontext extrem schwierig finde und eigentlich der deutschen Werteerziehung entgegensteht.
26.02.16
22:54
Manuel sagt:
Das Berliner Gesetz betrifft alle Religionen, die anderen haben offenbar kein Problem damit. Ich verstehe wirklich nicht, was so es schwierig für Moslems ist, sich an das Land anzupassen in dem man lebt, wenn ich in einem islamisches Land lebe, dan habe ich auch der dortigen Kultur anzupassen und verlange nicht, das diese mir anpassen muss.
27.02.16
20:33
Ute Fabel sagt:
Das Berliner Neutralitäsgesetz ist fair und schafft gleiche Rechte und Pflichten für die Anhänger aller Religionen und nicht religiöser Weltanschauungen im exakt gleichen Umfang. Leider wollen Lobbyingorganisationen unter dem falschen Deckmantel eines vermeintlichen Kampfes gegen Diskriminierung - die nicht vorliegt - in Wahrheit ein Sondervorrecht für das Kopftuchtragen an den öffentlichen Schulen rechtlich erzwingen. Auch die große Mehrheit der Moslems und Musliminnen hält das Ideal der Trennung von Staat und Religionen hoch.
01.03.16
7:46