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Volksverhetzung

Drohungen gegen Erzbischof: Gericht gibt AfD recht

Als sich der Bamberger Erzbischof positiv zu einer Wahl eines muslimischen Bundespräsidenten ausgesprochen hatte, bekam er von AfD-Sympathisanten Morddrohungen und klagte an. Nun entschied das Gericht zugunsten der AfD.

01
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2017
Erzbischof Ludwig Schick wurde auch Zielscheibe von Hassrede © http://erzbischof.kirche-bamberg.de

Im Streit um Morddrohungen gegen den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat die Alternative für Deutschland (AfD) einen gerichtlichen Erfolg errungen. Die Stadt Bamberg darf vorerst nicht mehr behaupten, die Partei selbst habe zu kriminellen Handlungen aufgerufen, wie aus einem am Sonntag bekannt gewordenen Urteil des Bayreuthers Verwaltungsgerichts hervorgeht.

Die Drohungen waren im November von AfD-Sympathisanten in Kommentarspalten auf der Facebook-Seite der Bundespartei ausgesprochen und erst auf öffentlichen Druck hin gelöscht worden. In einer Pressemitteilung solidarisierte sich die Bamberger Stadtspitze mit dem Erzbischof und warf der AfD vor, die demokratische Grundordnung anzugreifen und „sogar zu kriminellen Handlungen aufzurufen“.

Hintergrund war eine Äußerung Schicks zu einem möglichen muslimischen Bundespräsidenten. Daraufhin war er in Kommentaren unter einer AfD-Bildmontage mit Hassbotschaften und Morddrohungen überzogen worden. Unter anderem war dort von „Pfaffengesindel“ die Rede, das liquidiert gehöre. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Marietta sagt:
Wenn Sympathisanten Morddrohungen aussprechen, kann das nicht der AfD in den Mund gelegt werden. Insofern ist die Gerichtsentscheidung richtig.
02.01.17
17:49