Islamgesetz

Erhard Busek: „Islamgesetz wird vor Verfassungsgerichtshof nicht halten“

Ex-Vizekanzler Erhard Busek (ÖVP) kritisiert das neue Islamgesetz und glaubt, dass das Verbot der Auslandsfinanzierung „blühender Unsinn“ ist. Aufgrund von Diskriminierung habe das Islamgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof keine Chance.

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Während islamische Glaubensgemeinschaften das neue Islamgesetz in Österreich weiterhin ablehnen, steht Ex-Vizekanzler Erhard Busek (ÖVP) besonders dem Verbot der Auslandsfinanzierung kritisch gegenüber. Er glaubt, dass das Islamgesetz vor dem Verfassungsgericht scheitern wird.

Ex-Vizekanzler Erhard Busek (ÖVP) sprach sich bei einem Interview mit dem kurier (27. Dezember) gegen einige Punkte des Islamgesetzes aus. Das Verbot der Auslandsfinanzierung halte Busek für „blühenden Unsinn“, dann müsse auch die protestantische und orthodoxe Kirche mit Konsequenzen rechnen, da sie über Zuwendung aus dem Ausland leben würden.

„Einheitliche Koranübersetzung ist Unsinn“

Auch würde das Verbot nicht der Prävention dienen. Für die Finanzierung des vermeintlichen Radikalismus und Terrors brauche man nicht die islamische Community, das ginge auch über andere Kanäle. Die einheitliche Koranübersetzung sei ebenfalls „Unsinn“, es gäbe schließlich auch keine einheitliche Bibelübersetzung. Vor dem Verfassungsgericht habe das neue Islamgesetz wegen der Frage um die Gleichberechtigung und Diskriminierung deshalb keine Chance.

Derweil haben muslimische Dachverbände, Moscheegemeinden und Fachverbände der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) am Dienstag (16.12.2014) in Wien, in einer gemeinsamen Erklärung, ihre Ablehnung des neuen Islamgesetzes bekräftigt. Sie fühlen sich durch die Regierungsvorlage übergangen. Die Regierung hatte zuvor das Gesetz bereits dem Parlament vorgelegt und will darüber abstimmen lassen – auch über die Köpfe der Muslime hinweg