
Kopftuchverbote werden mit der Neutralität des Staates begründet. Ein Kopftuch ist laut Bundesverfassungsgericht jedoch nicht pauschal neutralitätswidrig. Prof. Dr. Stephan Muckel erklärt im IslamiQ-Interview warum das Kopftuch nach wie vor zu Problemen führt und was Neutralität wirklich bedeutet.

Das Neutralitätsgesetz in Berlin verbietet es kopftuchtragenden Lehrerinnen an Schulen zu unterrichten. Davon ausgeschlossen sind Berufsschulen. Die fordern nun ebenfalls ein Kopftuchverbot. Doch das kontroverse Neutralitätsgesetz könnte bald in ganz Berlin kippen.

Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist unter anderem die Entscheidung des katholischen Canisius-Kollegs, eine Kopftuch tragende Muslimin als Gymnasiallehrerin einzustellen.

Das katholische Canisius-Kolleg in Berlin stellte eine Lehrerin mit Kopftuch ein, weil diese im Bewerbungsgespräch am meisten überzeugte. Der Rektor lehnt das Neutralitätsgesetz ab.
Die Berliner Grünen wollen im Rahmen ihres Integrationskonzeptes das Neutralitätsgesetz überdenken und das Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufheben.

Das Kopftuch beschäftigte erneut das Arbeitsgericht Berlin. Diesmal klagt eine muslimische Lehrerin, die eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom Land Berlin einfordert.

Im Fall um die Versetzung einer muslimischen Grundschullehrerin mit Kopftuch, konnten sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht nicht einigen.

In Berlin bleibt es umstritten, welche Symbole für Lehrer verboten werden sollen. Die Regierung ist bei dem Thema gespalten. Nur die SPD befürwortet das Neutralitätsgesetz in dieser Form.

Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte im Februar über die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin entschieden, der die Beschäftigung an Berliner Grundschulen aufgrund ihres Kopftuchs verboten wurde. Der Klägerin wurde Entschädigung zugesprochen. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor.