









Die Berliner Grünen wollen im Rahmen ihres Integrationskonzeptes das Neutralitätsgesetz überdenken und das Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufheben.
Das Kopftuch beschäftigte erneut das Arbeitsgericht Berlin. Diesmal klagt eine muslimische Lehrerin, die eine Entschädigung wegen Diskriminierung vom Land Berlin einfordert.
Im Fall um die Versetzung einer muslimischen Grundschullehrerin mit Kopftuch, konnten sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht nicht einigen.
In Berlin bleibt es umstritten, welche Symbole für Lehrer verboten werden sollen. Die Regierung ist bei dem Thema gespalten. Nur die SPD befürwortet das Neutralitätsgesetz in dieser Form.
Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte im Februar über die Klage einer kopftuchtragenden Lehrerin entschieden, der die Beschäftigung an Berliner Grundschulen aufgrund ihres Kopftuchs verboten wurde. Der Klägerin wurde Entschädigung zugesprochen. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor.
Berlin legt keine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts ein, das einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zusprach.
Wieder wird über religiöse Symbole an Berliner Schulen und das Neutralitätsgesetz diskutiert. Auslöser ist diesmal eine Lehrerin mit einer Kruzifix-Kette.
Die beiden großen Kirchen haben das Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg begrüßt. Es sei als eine Aufforderung zu mehr religiöser Toleranz zu werten.
In Berlin dürfen muslimische Lehrerinnen an den meisten Schulen nicht mit Kopftuch unterrichten. Das Neutralitätsgesetz wird schon länger kritisiert. Jetzt könnte die Debatte neu aufflammen.