Neutralitätsgesetz

Verbotene Symbole für Berliner Lehrer umstritten

In Berlin bleibt es umstritten, welche Symbole für Lehrer verboten werden sollen. Die Regierung ist bei dem Thema gespalten. Nur die SPD befürwortet das Neutralitätsgesetz in dieser Form.

31
05
2017
Hat die EU ein "christliches Wertefundament?" ©
Hat die EU ein "christliches Wertefundament?" © by thinkaboutfreedom auf flickr, bearbeitet by IslamiQ.

In der Kontroverse um religiöse Symbole bei Lehrkräften an staatlichen Berliner Schulen ist keine eindeutige Regelung in Sicht. Zwar will die Senatsverwaltung für Bildung einen „Leitfaden für Schulleitungen“ erstellen, wie deren Sprecherin Beate Stoffers am Dienstag auf Anfrage erklärte. „Wer auf eine abschließende Liste wartet, was geht oder nicht, wird enttäuscht werden“, räumte sie zugleich ein.

In dem seit 2005 geltenden Berliner Neutralitätsgesetz habe der Gesetzgeber „den Schwerpunkt auf den Betrachtenden sowie den demonstrativen Gehalt des Symbols gelegt“, erläuterte Stoffers. Anders sei die Frage nach dem, was erlaubt sei, „aufgrund der Vielzahl an Symbolen in vielfältigen Größen, Farben etc. auch nicht zu beantworten“.

Zum konkreten Fall einer evangelischen Lehrerin mit Fischsymbol an einer Halskette wollte Stoffers sich nicht äußern, weil es sich um eine „Personaleinzelangelegenheit“ handle. Sie bestätigte Medienberichte nicht, wonach die Pädagogin an einer staatlichen Schule in Berlin-Wedding das Symbol tragen darf, das nach christlicher Tradition für Jesus Christus stehen kann. Zuvor hatte die Schulleitung der Lehrerin ein Kreuz an einer Halskette mit Verweis auf das Neutralitätsgesetz untersagt. Nach Medienberichten war es 2,8 Zentimeter groß.

Stoffers betonte, „dass ein Fisch als solcher kein Problem darstellt“. Nach dem Neutralitätsgesetz dürften Lehrkräfte an staatlichen Schulen aber im Dienst „keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren“, tragen.

Ausgelöst hatte die jüngste Debatte um das Neutralitätsgesetz der Fall einer muslimischen Lehramtsbewerberin, die mit Verweis auf ihr Kopftuch nicht in den Schuldienst aufgenommen wurde. Das Landesarbeitsgericht gab ihr in einer Entschädigungsklage Recht. Der Fall der Lehrerin, die anonym bleiben will, wurde anschließend auf der Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bekannt. Linkspartei, Grüne und Kirchen treten für eine Überprüfung des Neutralitätsgesetzes ein, die SPD ist für die Beibehaltung. (KNA/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Gerade bei Pädagogen im öffentlichen Schulsystem finde ich es völlig unprofessionell den eigenen Glauben oder Unglauben bzw. die politische Überzeugung auffällig sichtbar vor sich herzutragen. Auch ein Parteiabzeichen - selbst wenn es nur 2 cm Durchmesser aufweist - hat bei Lehrern im Unterricht nichts zu suchen. Es ist verständlich, dass solche Aufdringlichkeiten auf Widerstand stoßen. Diskriminierung liegt hingegen keine vor. Das Gleichbehandlungsrecht soll in diesen Fällen nur missbraucht werden, um eine Sonderbehandlung zu erlangen.
01.06.17
12:27
Andreas sagt:
Gerade bei Pädagogen im öffentlichen Schulsystem finde ich es wichtig, dass die Schülerinnen sehen, dass es in Deutschland unterschiedliche Religionen gibt und dass manche Religionen besondere Kleidervorschriften haben.
01.06.17
16:02
Manuel sagt:
@Andreas: Das sehen Sie auch so, wenn sie in den Straßen herumrennen, da die Kopftücher ja ständig zunehmen. Aber ich weiß, dass Sie ja ständig ein Problem mit dem Säkluarismus haben und lieber einen Religionsstaat haben wollen.
01.06.17
18:11
Ute Fabel sagt:
@Andreas: Würden sie es auch befürworten, wenn Pädagogen im Unterricht Abzeichen von politischen Parteien tragen, damit die Schüler besser sehen, dass es unterschiedliche Parteien gibt? Oder sind Ihrer Meinung nach für Religionen da andere Maßstäbe anzulegen? Sind religiöse Bekleidungsvorschriften für Sie "gleicher" wie Bekleidungsvorlieben aus politischen Gründen (Mao-Anzug, Burschenschaftercouleur). Wenn ja, wie lässt sich eine solche Differenzierung für Sie mit Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in Einklang bringen: Artikel 14 EMRK – Verbot der Benachteiligung Der Genuss der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten ist ohne Benachteiligung zu gewährleisten, die insbesondere im Geschlecht, in der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, in den politischen oder sonstigen Anschauungen, in nationaler oder sozialer Herkunft, in der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, im Vermögen, in der Geburt oder im sonstigen Status begründet ist.
02.06.17
7:43
Andreas sagt:
@Manuel: Ich habe keineswegs ein Problem mit dem Säkularismus. Ganz im Gegenteil bin ich sehr dafür, dass weder der Staat sich in die Religionen einmischt, noch umgekehrt die Religion in den Staat. Allerdings legen Sie den Säkularismus religionsfeindlich aus und wollen die Religionen aus der Öffentlichkeit verbannen. Ich hingegen bin der Meinung, dass es beim Säkularismus nicht darum geht, Religion aus der Öffentlichkeit zu verbannen.
02.06.17
15:45
Andreas sagt:
@Ute Fabel: Von mir aus können Lehrer auch Parteiabzeichen demokratischer Parteien tragen. Von mir aus sogar Ihre heißgeliebten Burschenschaftlerkappen. Letztere scheinen Ihnen ja ganz besonders am Herzen zu liegen, da Sie sie immer wieder anbringen.
02.06.17
15:48