
Eine junge muslimische Schülerin bewirbt sich für ein Pflichtpraktikum im Evangelischen Krankenhaus Herne. Beim Bewerbungsgespräch bekommt sie eine Absage. Grund: Ihr Kopftuch.

Unternehmen können ihren Mitarbeitern unter Umständen das Tragen des Kopftuchs verbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Entscheidung stößt auf Kritik, da sie Musliminnen ausgrenze. IslamiQ hat das Urteil zusammengefasst.

Laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern das Tragen von religiösen Zeichen verbieten. Eine allgemeingültige Regelung sei nicht diskrimierend.

In einem Berliner Bus wurde eine schwangere Muslimin von einem Fahrgast angegriffen. Dabei stieß er ihr sein Knie in den Bauch und versuchte, ihr das Kopftuch herunterzureißen.

Einer aktuellen Studie zufolge erhalten muslimische Frauen mit einem Kopftuch bei der Jobsuche vermehrt eine Absage als muslimische Bewerberinnen ohne Kopftuch.

In Jena wurde eine junge Muslimin von einem Unbekannten angegriffen. Die 16-Jährige musste im Krankenhaus behandelt werden.

In NRW ist das Tragen eines Kopftuchs für Richterinnen und andere Justizbeschäftigte verboten. Eine Muslimin klagte gegen das Verbot. Ihre Klage wurde abgewiesen.

Am Samstag wurde eine muslimische Frau in Berlin rassistisch beleidigt und attackiert. Dabei wurde auch ihr Kopftuch heruntergerissen. Der Staatsschutz ermittelt.

In Oldenburg wird eine 16-jährige Sportlerin aufgrund ihres Kopftuchs bei einem Wettkampf disqualifiziert. Nun äußert sich der Vorstand.