Nach Veröffentlichung von Video-Sequenzen des Attentäters von Christchurch hat „bild.de“ eine Rüge vom Deutschen Presserat erhalten. Laut Presserat hat „bild.de“ gegen die Richtlinie 11.2 des Pressekodex verstoßen.
Die wichtigsten Nachrichten im Überblick
Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.
Prüfe deinen Posteingang oder Spam-Ordner, um dein Abonnement zu bestätigen.
Glossar Muslimische Akademiker Deutschland, deine Umma! Nachgefragt Hinz und Kunst