









Das neue Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums legt einen deutlich stärkeren Fokus auf den Kampf gegen Rechtsextremismus. Doch auch Modellprojekte gegen Islamfeindlichkeit sollen gefördert werden.
„Antimuslimisch motivierte“ Straftaten sollen künftig in der Erfassung von Politisch Motivierter Kriminalität separat aufgeführt werden. Dies geht aus einem Antrag hervor, der gestern vom Landtag in NRW mit breiter Mehrheit angenommen wurde.
Ein neues modernes Bestattungsgesetz erlaubt in Nordrhein-Westfalen künftig sowohl die Bestattung im Leichentuch, als auch den Betrieb von eigenen Friedhöfen durch muslimische Religionsgemeinschaften. Damit soll die Akzeptanz einer lokalen Bestattung bei Muslimen erhöht werden.
In Baden-Württemberg soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, in der Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften als Ansprechpartner für die Landesregierung den bisher geführten Dialog in konkrete Projekte und Handlungen überführen. Ein Staatsvertrag scheint derzeit jedoch kein Thema mehr zu sein.
Der Staat muss nach Ansicht des religionspolitischen Sprechers der Grünen im Bundestag, Volker Beck, Muslime und Religionsfreie stärker berücksichtigen. „Sie haben das Gefühl, ihr Freiheitsraum wird nicht hinreichend wahrgenommen“, sagte Beck im Gespräch mit Christoph Scholz am Dienstag in Berlin.
Der „Religionsunterricht für Alle“ soll an zwei Hamburger Schulen testweise erprobt werden. Bei dem interreligiösen Unterricht könnten dann auch muslimische Lehrer Klassen unterrichten. Politiker verschiedener Fraktionen begrüßten das Vorhaben. Es gibt aber auch Kritik.
Die islamischen Religionsgemeinschaften in Bremen wollen keine Werbung für das Fach „Biblische Geschichte“ (BGU) betreiben. Sie plädieren stattdessen für einen islamischen Religionsunterricht nach dem Grundgesetz und werden dafür von Medien als „integrationsfeindlich“ gebrandmarkt.
Grünen-Politiker Volker Beck hat sich bei einem Vortrag am Exzellenzcluster „Religion und Politik“ für eine Modernisierung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland ausgesprochen. Angesichts einer wachsenden Pluralisierung und Säkularisierung seien Korrekturen nötig.
Nach Hamburg und Niedersachsen haben mit Bremen und dem Saarland zwei weitere Landesämter für Verfassungsschutz die Beobachtung der IGMG eingestellt bzw. die Einstellung angekündigt. Auch das Bundesamt schlägt neue Töne an. Damit setzt sich ein bundesweiter Trend fort.