









Ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ist nicht zulässig. Das hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden. Nordrhein-Westfalen muss deshalb das Schulgesetz ändern.
Vor fast 10 Jahren trat 2005 das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Prof. Schiffer-Nasserie schreibt über den Wandel der deutschen Migrationspolitik und die Auseinandersetzungen um das Thema „Integration“.
Der Jurist Merkel kritisiert das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts dahingehend, dass der Aspekt des Schulfriedens missbraucht werden könne, um Lehrerinnen das Kopftuch tragen dennoch zu verbieten und damit ihr Grundrecht einzuschränken.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig und damit nichtig. Das Schulgesetz in diversen Bundesländern müsse nun überarbeitet werden. Damit entschied das Gericht im Fall einer Klage von zwei Lehrerinnen aus NRW.
Der Kirchenrechtler Heinig lehnt ein Sondergesetz für den Islam ab. Das österreichische Islamgesetz begünstige Misstrauen und Vorurteile gegen Muslime. Das Grundgesetz impliziere bereits Regelungen, die auf alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften anwendbar seien.
Nach den Anschlägen von Paris begann erneut eine Diskussion über Presse- und Kunstfreiheit. Wo liegen die Grenzen? Hören sie dort auf, wo das Allerheiligste anderer Menschen beginnt? Einen juristisch fundierten Überblick gibt Funda Yol-Gedikli.
Ein Gericht in Köln verbietet eine islamische Beschneidungsfeier am Karfreitag. In einem Hauptverfahren soll die Rechtmäßigkeit des Urteils überprüft werden.
In den europäischen Ländern gibt es sehr unterschiedliche Gesetze im Umgang mit Blasphemie und religiöses Spotten – von straflos bis Haftstrafe reichen die Sanktionen. Ein Überblick:
In Großbritannien müssen vier Briten ins Gefängnis, weil sie einen Schweinekopf auf das Gelände einer Moschee geworfen haben. Der Imam der Moschee hatte vergeblich versucht eine Gefängnisstrafe zu verhindern.
Eine Kölner Privatschule hat zwei muslimische Schülerinnen wegen des Tragens von Kopftüchern vom Unterricht suspendiert. Diese klagten gegen den Ausschluss vom Unterricht vor Gericht. Das Bonner Landgericht hat nun entschieden, dass ein von der Schulleitung ausgesprochenes Kopftuchverbot rechtens sei.