









In Nordrhein-Westfalen bleibt das Kopftuch hinter der Richterbank weiter verboten. Es vertrage sich nicht mit der Neutralität, die von Richtern erwartet werde.
Justizminister Guido Wolf (CDU) will muslimischen Richterinnen und Staatsanwältinnen in Baden-Württemberg das Tragen eines Kopftuches im Gerichtssaal verbieten.
Das in Bayern seit acht Jahren geltende Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden. Geklagt hatte eine muslimische Jura-Studentin.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt schon länger, einen Staatsvertrag mit den dortigen Islamischen Religionsgemeinschaften abzuschließen. Negative Stimmen führten sogar zu einer Aussetzung der Verhandlungen, die mittlerweile wieder aufgenommen wurden. Inwieweit die Kritik berechtigt und wie der Vertrag im Übrigen zu bewerten ist, schreibt die Juristin Anissa Bacharwala.
Die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin am Arbeitsgericht Berlin wurde abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht das Berliner Neutralitätsgesetz an. Die Meinungen sind gespalten.
Die Grünen-Spitze äußerte vor kurzem Bedenken bezüglich der Vergabe der Körperschaftsstatus an islamische Religionsgemeinschaften. Die CDU-Politikerin kritisierte die Vorbehalte. Warum ist eine Einigung so schwer? Eine Juristin hat Antworten.
Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht von der Stadt Köln untersagt worden. Als stiller Feiertag ist der Karfreitag besonders geschützt.
Juristen sind sich ebenfalls uneins über die Rechtmäßigkeit des Vollverschleierungsverbotes an zwei nordrheinwestfälischen Grundschulen. Damit bleibt das Verbot umstritten.
Wie muss das Neutralitätsgebot verfassungskonform verstanden werden, wenn es beispielsweise um das Kopftuch geht? Das fragt sich Burak Altaş von FAIR International.