Ein Gesetzentwurf in Nordrhein-Westfalen soll Ministerien mehr Spielraum bei Vorgaben zum Erscheinungsbild von Beamten geben. Muslime warnen vor möglichen Einschränkungen der Religionsfreiheit.

Nordrhein-Westfalen will Ministerien ermächtigen, verbindliche Regeln für das äußere Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten zu erlassen. Die geplante Regelung könnte auch religiöse Kleidung wie das Kopftuch betreffen. Bei einer Sachverständigenanhörung im Landtag am 8. Oktober äußerten Gewerkschaften und Rechtsexperten Bedenken gegen die vorgesehenen Befugnisse.
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes sieht dafür einen neuen Paragrafen im Landesbeamtengesetz vor. Einschränkungen sollen möglich sein, wenn das Erscheinungsbild objektiv geeignet ist, das Vertrauen in eine neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen. Ein ausdrückliches Kopftuchverbot enthält der Entwurf nicht.
Die Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) fordert dennoch eine grundlegende Überarbeitung. Die geplante Verordnungsermächtigung eröffne den Ministerien zu große Spielräume für Eingriffe in die Religionsfreiheit, erklärten Aynur Handan Yazıcı und Zehra Karataş, Vorsitzende der Frauen- beziehungsweise Frauen-Jugendorganisation der IGMG. Ein Kopftuch allein belege keine Befangenheit. Einschränkungen müssten sich an der konkreten dienstlichen Aufgabe orientieren. Die IGMG warnt zudem davor, dass künftige politische Mehrheiten die Regelung nutzen könnten, um kopftuchtragende Frauen aus dem öffentlichen Dienst zurückzudrängen.
Die Debatte knüpft an eine bundesrechtliche Neuregelung von 2021 an. Anlass war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 zu einem Berliner Polizeibeamten mit rechtsextremen Tätowierungen. Das Gericht hatte klargestellt, dass Einschränkungen des Erscheinungsbildes eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage benötigen. Der Bund schuf daraufhin Vorschriften, die neben Tätowierungen auch Kleidung, Schmuck sowie religiöse und weltanschauliche Merkmale erfassen. Dazu zählen etwa Kopftuch, Kippa und Kreuz.
Schon damals warnten muslimische Religionsgemeinschaften und Frauenrechtsinitiativen vor möglichen Nachteilen für religiöse Minderheiten. Die Bundesregierung betonte dagegen, dass die Regelung kein allgemeines Kopftuchverbot schaffe und verfassungsrechtliche Grenzen gewahrt blieben.
Auch in NRW kritisieren Gewerkschaften die geplanten Befugnisse als zu weitreichend. Rechtsexperten verweisen darauf, dass religiöse Kleidung nicht pauschal mit fehlender Neutralität gleichgesetzt werden dürfe. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen verworfen. Die bloße Sichtbarkeit religiöser Überzeugungen reiche dafür nicht aus.
Die Landesregierung begründet die geplante Regelung mit dem Ziel, einheitliche Vorgaben zu schaffen und zugleich den unterschiedlichen Anforderungen einzelner Tätigkeiten gerecht zu werden. Besonders bei Aufgaben mit hoheitlicher Gewalt, etwa im Polizeidienst, spielt das Vertrauen in die Neutralität staatlichen Handelns eine wichtige Rolle. Welche konkreten Einschränkungen für religiöse Kleidung daraus folgen könnten, ist bislang offen.
Die IGMG fordert deshalb eine nachvollziehbare Prüfung möglicher Nachteile für kopftuchtragende Frauen. Die Landesregierung erwartet im Gesetzentwurf keine Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern.