Fotos einer neuen Mitarbeiterin der Berliner Feuerwehr mit Kopftuch in Dienstuniform haben eine neue Debatte über das Berliner Neutralitätsgesetz ausgelöst. Die Feuerwehr prüft derzeit die Rechtslage.

Nach Fotos einer neuen Mitarbeiterin der Berliner Feuerwehr mit Kopftuch in Dienstuniform ist eine Debatte über das Berliner Neutralitätsgesetz entbrannt. Die Feuerwehr prüft nach eigenen Angaben derzeit, ob das Tragen eines sichtbaren religiösen Symbols zusammen mit der Uniform rechtlich zulässig ist.
Auslöser sind Bilder einer Willkommensveranstaltung für neue Beschäftigte, die die Berliner Feuerwehr in sozialen Netzwerken veröffentlicht hatte. Darauf ist eine Mitarbeiterin im Diensthemd und mit Kopftuch zu sehen.
Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt für bestimmte Bereiche des öffentlichen Dienstes das Tragen sichtbarer religiöser Symbole. Polizei und Justiz werden dabei ausdrücklich genannt. Die Feuerwehr wird im Gesetz jedoch nicht als eigener Bereich aufgeführt. Deshalb ist nach Angaben der Feuerwehr unklar, ob die Regelungen in gleicher Weise für Feuerwehrangehörige gelten.
Feuerwehrsprecher Vinzenz Kasch sagte, derzeit werde geprüft, „ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf“. Dabei müssten sowohl die Religionsfreiheit als auch das staatliche Neutralitätsgebot berücksichtigt werden. Eine Entscheidung sei noch offen. Im Zweifel könne die Frage auch gerichtlich geklärt werden.
Nach Angaben der Berliner Feuerwehr arbeitet die betroffene Mitarbeiterin im Innendienst und nicht im Einsatzdienst. Kasch verwies zudem auf frühere Gerichtsentscheidungen, nach denen etwa Polizeibeschäftigte in Bürotätigkeiten unter bestimmten Voraussetzungen religiöse Kopfbedeckungen tragen durften.
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung begrüße die Berliner Feuerwehr Bewerbungen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen. Man sei froh, Bewerberinnen und Bewerber „aus allen Bevölkerungsschichten“ zu gewinnen und sich vielfältig aufzustellen.