Mehr als 300 islamfeindliche Straftaten, aber nur vergleichsweise wenige Verurteilungen: In Nordrhein-Westfalen ist 2025 nur etwa jeder sechste Tatverdächtige verurteilt worden. In vielen Fällen wurden die Verfahren eingestellt.

In Nordrhein-Westfalen sind im Jahr 2025 insgesamt 330 Straftaten mit islamfeindlichem Hintergrund registriert worden. Zu diesen Fällen wurden 187 Tatverdächtige ermittelt, wie aus einer Landtagsdrucksache hervorgeht.
Die Polizei leitete demnach in allen bekannt gewordenen Fällen ein Ermittlungsverfahren ein. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaften wurden bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 insgesamt 562 Ermittlungsverfahren wegen islamfeindlicher Straftaten geführt. Die höhere Zahl erklärt sich durch ein anderes Erfassungssystem der Justiz.
Im Jahr 2025 wurden 55 Personen wegen islamfeindlicher Straftaten verurteilt, 17 Angeklagte wurden freigesprochen. In 359 Fällen stellten die Staatsanwaltschaften die Verfahren ein. In 135 Fällen konnte kein Tatverdächtiger ermittelt werden. In 179 Fällen erfolgte die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts, in 45 Fällen aus Opportunitätsgründen. Nach Anklageerhebung wurden Verfahren gegen 16 Personen ebenfalls aus Opportunitätsgründen eingestellt, in einem Fall wegen eines Verfahrenshindernisses.
Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 1032 islamfeindliche Angriffe registriert. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. Zu den Delikten zählten neben Körperverletzung auch Beleidigung, Volksverhetzung, Sachbeschädigung sowie die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.