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Ausschuss

Deutschland räumt Versäumnisse im Kampf gegen Rassismus ein

Die Bundesregierung hat vor den Vereinten Nationen eingeräumt, dass das Thema Rassismus über Jahrzehnte nicht beachtet wurde. Trotz mancher Fortschritte gebe es in Deutschland noch „großen Aufholbedarf“.

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Symbolbild: Rassismus © Shutterstock, bearbeitet by iQ
Symbolbild: Rassismus © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Die Bundesrepublik hat vor dem UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD) jahrzehntelange Vernachlässigung des Themas Rassismus eingeräumt. Es habe sich zwar in den vergangenen Jahren viel getan, aber es gebe weiter großen Aufholbedarf, sagte Sigrid Jacobi, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen, am Donnerstag vor dem Ausschuss in Genf.

In dem Gremium wird die Lage in allen 182 Unterzeichnerländern des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung alle paar Jahre überprüft. Regierungen legen Berichte vor, andere Länder können Fragen stellen und Empfehlungen aussprechen. Sanktionen irgendwelcher Art gibt es nicht. Der Bericht der Bundesregierung stammte schon aus dem Jahr 2020, wurde aber unter anderem wegen der Corona-Pandemie erst jetzt betrachtet.

Die stellvertretende Botschafterin in Genf, Nikola Gillhoff, nahm zum Auftakt kurz Bezug auf den Nahostkonflikt und Äußerungen, die öfter auf Demonstrationen zur Unterstützung der Palästinenser fallen. Deutschland verurteile die Angriffe der Hamas und sei betroffen wegen der verheerenden humanitären Lage im Gazastreifen. Die Regierung weise aber jeden Vergleich der Vorgänge mit dem Holocaust in aller Form zurück. Israels Existenzrecht sei nicht verhandelbar und das Land habe ein Recht auf Selbstverteidigung.

Das deutsche Institut für Menschenrechte legte einen Parallelbericht vor. Es verwies darin auf die AfD, die es als gefährlich bezeichnete. Die Partei ziele auf die Beseitigung der freiheitlich demokratische Grundordnung hin und lehne die Gleichheit aller Menschen ab. ‚Die Antragsberechtigten (Bundesregierung, Bundesrat und der Bundestag) sollten sich auf einen etwaigen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereiten, um jederzeit handlungsfähig zu sein‘, teilte das Institut mit.