Oberlandesgericht Koblenz

Mehrjährige Haft nach rassistischem Brandanschlag

Vor mehr als 30 Jahren stirbt Samuel Yeboah bei einem rassistischen Brandanschlag. Nun ist der Rechtsextremist dafür verurteilt worden.

09
10
2023
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Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Berlin Verhandlung ©
Symbolbild: Reichsbürger, Brandanschlag , Gericht, Prozess, Schüler Verhandlung © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 im saarländischen Saarlouis ist der Angeklagte unter anderem wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Das sagte der Vorsitzende Richter Konrad Leitges am Montag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Die Verurteilung erfolgte nach Jugendstrafrecht, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 20 Jahre alt war. Damit lag die Höchststrafe in diesem Prozess bei zehn Jahren. Verurteilt wurde der Rechtsextremist unter anderem auch wegen versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung.

Brandanschlag mit Todesfolge

Der heute 52-jährige Rechtsextremist stand seit November vor dem OLG. Die Anklage hatte Ende September neun Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte hingegen gefordert, den Mann nur wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Er hatte im Prozess ausgesagt, bei dem Brand dabei gewesen zu sein, das Feuer habe aber ein damaliger Bekannter gelegt.

Die Tat, um die es seit November 2022 in dem Prozess ging, liegt 32 Jahre zurück. 1991 brannte ein Asylbewerberheim in Saarlouis. Der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana starb infolge der Flammen, zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Die ursprünglichen Ermittlungen hatte die saarländische Polizei vor rund 30 Jahren zunächst eingestellt – und sich später für Defizite ihrer Arbeit entschuldigt.

Jahre später kam der Fall noch einmal ins Rollen. 2007 soll der heute 52 Jahre alte Deutsche auf einem Grillfest zu einer Zeugin gesagt haben: „Das war ich und sie haben mich nie erwischt.“ Jahre später erstattet die Zeugin Anzeige, als sie laut eigener Aussage gelesen habe, dass jemand bei dem Brand umgekommen war. (dpa/iQ)