Anschlag in Hanau

Vater von Hanau-Attentäter soll Hinterbliebene bedroht haben

Auch knapp drei Jahre nach dem rassistischen Anschlag in Hanau finden die Hinterbliebenen keine Ruhe. Der Vater des Attentäters soll das Haus von Serpil Unvar mehrfach aufgesucht haben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

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Serpil Unvar - Hanau
Serpil Unvar, Mutter von Ferhat Unvar. Ferhat wurde am 19.02.2020 von einem Rassisten in Hanau getötet. © Facebook - Bildungsinitiative Ferhat Unvar, bearbeitet by iQ.

Die Staatsanwaltschaft Hanau ermittelt gegen den Vater des Hanauer Attentäters wegen Verdachts der Nachstellung. Es liege eine Strafanzeige einer Opferangehörigen vor, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag auf dpa-Anfrage mit, ohne auf die Inhalte der Anzeige einzugehen. „Die weiteren Ermittlungen zu den Vorfällen dauern an.“ Zuvor hatten mehrere Medien über das Thema berichtet.

Betroffen von den Vorfällen war Serpil Unvar, deren Sohn Ferhat zu den neun Todesopfern des Anschlags gehört. Der Mann habe sich mehrfach vor ihrem Haus mit seinem Hund gezeigt, sie auch angesprochen und unter anderem gefragt, woher sie komme und warum sie nach Deutschland gekommen sei, sagte sie. Dabei habe er auch Anspielungen auf Halle gemacht. Sie fühle sich hilflos und auch bedroht. Aus dem Stadtteil Kesselstadt wolle sie nicht weg, weil ihr Sohn dort mit ihr gelebt habe und sie alles an ihn erinnere. Über den Vater sagte sie: „Er spielt mit unserem Schmerz, er spielt mit unserer Trauer.“

In Halle hatte vor drei Jahren ein schwer bewaffneter Attentäter einen antisemitischen Anschlag verübt. Ein Polizeisprecher erklärte, man sei über die Vorfälle informiert und habe das Thema auf dem Schirm, mache aber zum Schutz der Opferangehörigen zu den polizeitaktischen Maßnahmen keine weiteren Angaben.

Vater von Hanau-Attentäter zu Geldstrafe verurteilt

Der Mann ist der Vater des 43-jährigen Deutschen, der am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen hatte. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Vater war erst im September in einem Berufungsverfahren vom Landgericht Hanau wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 4800 Euro verurteilt worden. In einem weiteren Anklagepunkt hatte das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Hanauaufgehoben und ihn vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen.

Unter anderem hatte der Mann in einer Strafanzeige Menschen, die an einer Demonstration in der Nähe seines Wohnhauses teilgenommen hatten – darunter auch Angehörige der Anschlagsopfer – als „wilde Fremde“ bezeichnet. Außerdem war ihm vorgeworfen worden, ein Spezialeinsatzkommando, das in der Tatnacht in seinem Haus eingesetzt war, als „Terrorkommando“ beziehungsweise „Terroreinheit“ bezeichnet zu haben. (dpa, iQ)