Neu Delhi

Indien: Proteste gegen neues Einbürgerungsgesetz

In Indien sind erneut Tausende Menschen auf die Straße gegangen. Grund ist das neue Einbürgerungsgesetzt, die die Einbürgerung von Migranten erleichtern soll – solange sie keine Muslime sind.

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2020
Staatsbürgerschaft Indien
Staatsbürgerschaft Indien: Shutterstock

In Indien sind erneut Tausende Menschen gegen ein umstrittenes Einbürgerungsgesetz auf die Straße gegangen. Demonstrationen gab es am Donnerstag unter anderem in Kolkata, Bangalore, Chennai und in der Hauptstadt Neu Delhi. Bislang sind bei den Protesten nach Behördenangaben 25 Menschen ums Leben gekommen.

Das Gesetz erleichtert illegal eingereisten Migranten aus den drei mehrheitlich muslimischen Nachbarländern Bangladesch, Pakistan und Afghanistan die Einbürgerung – wenn sie keine Muslime sind. Seit dem 10. Dezember gehen Menschen in dem überwiegend von Hindus bewohnten Land dagegen auf die Straßen. Kritiker sehen das Einwanderungsgesetz als Verstoß gegen die säkulare Verfassung Indiens, weil es Rechte an die Religion bindet. Premierminister Narendra Modi von der hindu-nationalistischen BJP-Partei argumentiert hingegen, das Gesetz helfe lediglich religiös verfolgten Menschen aus Nachbarländern.

Indien verweigert Einbürgerung

Die Wut der Bürger richtet sich auch gegen ein geplantes landesweites Bürgerregister (NRC). Dafür müssten die Einwohner Indiens nachweisen, dass sie rechtmäßige Bürger des Landes sind. Bisher gibt es ein solches Register nur im nordöstlichen Staat Assam. Innenminister Amit Shah hat angekündigt, die Registrierung bis 2024 flächendeckend vornehmen zu wollen.

Mehr als 1,9 Millionen Menschen droht nach Einschätzung von Menschenrechtlern die Vertreibung aus dem Nordosten von Indien. Die Behörden verweigerten Angehörigen der muslimischen Minderheit die Registrierung als Staatsbürger, wie die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Samstag in Göttingen erklärte. Damit entrechten und grenzen ssie Muslime gezielt aus. „Indien soll zum Hindu-Staat gemacht werden, in dem kein Platz für Andersgläubige und Minderheiten ist“, sagte GfbV-Direktor Ulrich Delius. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Ich finde, dass diese indische Regelung voll nachvollziehbar und fair ist. Ein Einbürgerungsantrag eines Muslims aus Bangladesch, Pakistan oder Afghanistan in Indien wäre ungefähr so absurd wie ein Einbürgerungsantrag eines Anhängers der kommunistischen Einheitspartei Nordkoreas in Südkorea. Muslime genießen in diesen drei Staaten religiöse Privilegien, Anders- und Nichtgläubige sind hingegen massiven Repressalien ausgesetzt, die bis zu Todesurteilen wegen vermeintlicher Gotteslästerung reichen. Ich verstehe, dass Indien jenen Menschen, die aufgrund ihrer nicht islamischen Religion oder nicht religiöser Weltanschauung benachteiligt sind, bei der Einbürgerung Vorrang einräumen will. Gewähren eigentlich umgekehrt Bangladesch, Pakistan und Afghanistan praktizierenden indischen Hindus ein Einbürgerungsrecht?
02.01.20
8:36