Oberlandesgericht Linz

Praktikantin mit Kopftuch von Richterbank verwiesen

Eine Rechtspraktikantin am Oberlandesgericht Linz darf wegen ihres Kopftuchs nicht auf der Richterbank sitzen – es sei denn, sie legt ihr Kopftuch ab.

03
12
2019
Symbolbild: Lehrerinnen,Kopftuchverbot, Berliner Neutralitätsgesetz © Perspektif, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Kopftuchverbot © Perspektif, bearbeitet by iQ.

Wegen ihres Kopftuchs durfte eine Rechtspraktikantin am Oberlandesgericht Linz (OLG) nicht auf der Richterbank Platz nehmen. Das OLG entschied, dass die junge Muslimin nicht als Vertreterin von Staat und Justiz auftreten könne, wenn sie das Kopftuch trage. Nur durch das ablegen des Kopftuchs, hätte die Praktikantin dem Verweis entgegenwirken können – was sie aber nicht tat.

In einem Bericht der „Kronen Zeitung“ heißt es, dass die junge Praktikantin aus religiösen Gründen aber auch als Ausdruck ihrer Persönlichkeit das Kopftuch trage und nicht bereit sei, den Anforderungen des Gerichtes nachzukommen. Daher dürfe sie, auf Anordnung des OLG, bei Prozessen nicht vorne beim Richter sondern nur im Saal unter den Zuschauern sitzen. Die Präsidentin des Linzer Oberlandesgerichts Katharina Lehmayer erklärte die Situation damit, dass es sich um ein heikles Thema handle und dies nach wie vor vom „Gesetzgeber ungeklärt“ sei.

Richterinnen dürfen kein Kopftuch tragen

Die Niedersächsische Landesregierung hatte im August auf Vorschlag von Justizministerin Barbara Havliza angekündigt, einen Gesetzentwurf zur „Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz“ im Landtag einzubringen. Der Gesetzesentwurf sehe ein Verbot religiöser, politischer und weltanschaulicher Symbole für Richter und Staatsanwälte vor.

Islamische Religionsgemeinschaften sehen den Gesetzesentwurf der Landesregierung kritisch. „Das Gesetz diskriminiert Personen, die aus religiösen Gründen ein bestimmtes Kleidungsstück wie die Kippa oder das Kopftuch tragen. Es wird ihnen unterstellt, in ihrer Amtsübung nicht neutral, unparteiisch oder unabhängig agieren zu können“, kritisiert der Vorsitzende der Schura-Niedersachsen, Recep Bilgen gegenüber IslamiQ. Außerdem liege hier eine Verletzung mehrerer Grundrechte wie die Religionsfreiheit oder die Berufsfreiheit vor. Das Verbot von religiösen Kleidungsstücken stelle für Musliminnen ein faktisches Berufsverbot als Richter dar, meint Bilgen weiter.

Der DITIB-Landesverband in Niedersachsen und Bremen sehe in dem Gesetzesentwurf eine „Symbolpolitik“ und eine „Scheindebatte“ der Landesregierung, die in Zeiten vermehrter Übergriffe auf Frauen mit Kopftuch unangebracht sei. „Fraglich ist, dass derzeit Debatten seitens der CDU in Niedersachsen geführt werden, für die es keinen Anlass gibt, erklärt die Geschäftsführerin Emine Oğuz auf Anfrage von IslamiQ. Probleme aus der Praxis seien derzeit nicht bekannt. Dies führe bei den Muslimen nur zu weiterem Vertrauensverlust in die Politik und weiteren Ausgrenzung von Muslimen in der Gesellschaft. „Die Ängste und Nöte werden nicht ernst genommen, sondern Themen der AfD werden für sich beansprucht“, erklärt Oğuz kritisch.

Auch die Vorsitzende der Frauenorganisation der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) Aynur Handan Yazıcı äußerte  sich kritisch zu dem Vorhaben der Landesregierung. „Das ist ein faktisches Kopftuchverbot mit verheerenden Folgen für die Betroffenen und unsere Gesamtgesellschaft. Damit gießt die niedersächsische Landesregierung Wasser auf die Mühlen der AfD“, so Yazıcı besorgt.

Kopftuchverbot in Bayern bestätigt

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte im März ein Kopftuchverbot für Richterinnen und Staatsanwältinnen bestätigt. Er wies die Popularklage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab, wie es in einer Mitteilung hieß. Aus Sicht der Verfassungsrichter sei ein Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen, rechtens. Die Staatsregierung hatte die Entscheidung begrüßt. Die Religionsgemeinschaft sah in der Regelung Verstöße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie gegen den Gleichheitssatz. Denn während Kopftücher verboten seien, dürften weiterhin Kreuze im Gerichtssaal hängen. Ein Gesetz allein für eine bestimmte Religionsgruppe zu schaffen, verstoße gegen die Grundsätze der bayerischen Verfassung. (dpa/iQ)

 

 

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Man stelle sich einmal vor, ein Kommunist möchte auf der Richterbank ein FDJ-Blauhemd tragen, weil er dieses Kleidungsstück als Bestandteil seiner Persönlichkeit und Ausdruck seiner Weltanschauungsfreiheit betrachte. Er würde sich für eine juristische Tätigkeit im Staatsdienst genauso disqualifizieren wie die Rechtspraktikantin in Linz. Verbohrter Bekleidungsdogmatismus ist der Feind erfolgreicher Karrieren! Bekämpfen wir ihn alle gemeinsam mit vereinten Kräften!
03.12.19
22:38
Ethiker sagt:
Ein schönes Beispiel, dass das Patriachat und Rassismus die wichtigsten und weitreichensten Errungenschaften der Zivilisation sind. Hier zeigt sich der Rassismus und das Patriachat exemplarisch. Verachtungs-Debatten über das religiöse Kopftuch, der durch Gewalt vorbereitet und in Form von Normen angewendet werden soll. Der Rassimus, der sich vorallem durch die Konstruktion von Werturteilen vom Phänotyp auf die inneren Eigenschaften ergibt, zeigt sich bei dem Verbot und der Normierung der äußeren Erscheinung Es wird Sichtbarkeit und Markierung angestrebt unter der Prämisse der normativen Vorgabe.
04.12.19
18:00