Gerichtssaal

Kabinett will Verschleierungsverbot im Gericht einführen

Die Verschleierung oder Verhüllung des Gesichts soll in Deutschland vor Gericht künftig verboten werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde auf den Weg gebracht.

24
10
2019
Urteil
Symbolbild: Gericht, Urteil © shutterstock
Die Verschleierung oder Verhüllung des Gesichts soll in Deutschland vor Gericht künftig verboten werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett am Mittwoch zusammen mit weiteren Änderungen für Strafverfahren auf den Weg gebracht. Danach dürfen an der Verhandlung beteiligte Menschen ihr Gesicht während der Sitzung weder ganz noch teilweise verhüllen, sofern dieses Verbot notwendig ist, um die Identität festzustellen oder das Aussageverhalten zu beurteilen. Ausnahmen sind lediglich bei medizinischen Gründen oder zum Schutz, etwa für gefährdete Zeugen, vorgesehen.

Das Verbot erstreckt sich auf sämtliche Formen der Gesichtsverhüllung, unabhängig davon, ob diese religiös motiviert sind oder nicht. In den Erläuterungen zum Gesetz werden unter anderem Masken, Burkas, Sonnenbrillen oder Helme als Beispiele genannt. Bedeckungen des Haares und des Halsbereichs bleiben dagegen ebenso erlaubt wie Bärte oder Brillen mit durchsichtigem Glas.

Für eine „störungsfreie Durchführung der Hauptverhandlung“

Neben dem Verschleierungsverbot regelt das Gesetz, das nun im Bundestag diskutiert wird, verschiedene weitere Aspekte, um den Ablauf von Strafverfahren zu modernisieren. So soll es zum Beispiel bei allen erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten möglich sein, in der Hauptverhandlung eine Videoaufzeichnung der richterlichen Vernehmung zu verwenden. Die DNA-Analyse wird auf äußerliche Merkmale und das Alter ausgeweitet.

„Hauptziel des Entwurfs ist es, den Gerichten eine störungsfreie Durchführung der Hauptverhandlung zu ermöglichen“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Der Rechtsstaat brauche eine effektive Strafverfolgung.

Die Bundesländer hatten die Bundesregierung über den Bundesrat wiederholt dazu aufgefordert, ein Verschleierungsverbot vor Gericht einzuführen, zuletzt vor einem Jahr. Seit Juni 2017 sind Gesichtsverhüllungen bei Beamten und in der Bundeswehr verboten, seit Oktober 2017 auch für Autofahrer. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen. Richter können ein Verschleierungsverbot bislang dagegen nur in Einzelfällen anordnen. (KNA/iQ)

 

Leserkommentare

IslamFrei sagt:
Liebe Leser, Langsam nähern wir uns, an was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Der Gerichtssaal ist der ein offizieller, würdiger Platz. Dort ist Werbung für egal was verboten. Deswegen dürfen Muslims dort nicht für eine menschenverachtende Ideologie werben . In diesem Sinne gehören auch Kopftüch-provokationen nicht im Gerichtssaal. Also KopftuchVerbot für alle Anwesenden im Saal. IslamFrei.
24.10.19
23:08
Ethiker sagt:
Der Islam ist keine menschenverachtende Ideologie, das ist nur die erbärmliche Projektion von IslamFrei. IslamFrei merkt nicht, dass er mit seinen menschenfeindlichen Aussagen Werbung für Radikalismus und Extremismus macht. IslamFrei fühlt sich von Koptuch provoziert, das unterstreicht die Überempfindlichkeit und den Radikalismus und Extremismus. Man weiß woher der Extremismus und Radikalismus seinen Ursprung hat, er wird Zeit, dass der Islam das nicht weiter übernimmt, nur weil Islamische Länder von Radikalen erobert und durch Kolonialismus gedümdigt worden sind.
25.10.19
11:31
Johannes Disch sagt:
@EUGH: Ein Urteil für das Kopftuch im Gerichtssaal. Am 18. September 2018 hat der EGMR erstmals ein Urteil für das Kopftuch gefällt, zugunsten des Rechts muslimischer Frauen, im Gerichtsaal ein Kopftuch tragen zu dürfen. Fall: Lachiri versusu Belgien. Konkret ging es um den Ausschluss einer Prozessbeteiligten, weil sie sich wegerte, ihr Kopftuch im Gerichtsaal abzulegen. Die Frau war Nebenklägerin. Hier entschied der EMGR zugunsten des Grundrechts auf Religionsfreiheit, das hier Vorrang hat vor der staatlichen Neutralität. Der Ermessungsspielraum des Staates, was er bevorzugt, -- Religionsfreiheit oder Neutralität? -- hat also Grenzen. Es kommt immer auf den Einzelfall an und es immer eine Ermessensentscheidung. Aber diese ist nicht beliebig. Der vorliegende Gesetzesentwurf macht aber Sinn, wenn es sich auf die Vollverschleierung beschränkt. Es geht darum, eine Verhandlung zügig durchführen zu können. Die Identität von Angeklagten und Zeugen muss zweifelsfrei feststellbar sein. Das ist auch mit einem Kopftuch möglich.
26.10.19
17:10
Ute Fabel sagt:
@Ethiker: "Der Islam ist keine menschenverachtende Ideologie, das ist nur die erbärmliche Projektion von IslamFrei" Im Koran findet man viel Hasserfülltes gegenüber Andersdenkenden: Sure 4-56: „Wer da Unsere Zeichen verleugnet, den werden Wir im Feuer brennen lassen. Sooft ihre Haut gar ist, geben Wir ihnen eine andere Haut, damit sie die Strafe schmecken.“ Sure 8-12: „In die Herzen der Ungläubigen werfe Ich Schrecken. So haut ein auf ihre Hälse und haut ihnen jeden Finger ab.“ Sure 22-19ff: „Für die Ungläubigen sind Kleider aus Feuer geschnitten, gegossen wird siedendes Wasser über ihre Häupter, das ihre Eingeweide und ihre Haut schmilzt, und eiserne Keulen sind für sie bestimmt.“ Eine Sure, die die prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen unabhängig von ihrer Religion oder Weltanschauung ausdrückt, habe ich nicht gefunden.
29.10.19
13:26