Studie

Nachteile durch Kopftuch bei Jobsuche

Laut einer Studie werden Musliminnen mit Kopftuch im Vergleich zu Mitbewerbern ohne Kopftuch nur ganz selten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

20
09
2016
Symbolbild: Kopftuchverbot, Lehrerinnen
Symbolbild: Musliminnen © Kashfi Halford auf Flickr, bearbeitet Islami-Q

Kopftuchträgerinnen sind bei der Jobsuche deutlich benachteiligt. Das habe eine Studie des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit in Bonn ergeben. Wie die „Bild“-Zeitung am Dienstag berichtet müssen Kopftuchträgerinnen mehr als viermal so viele Bewerbungen schreiben, um die gleiche Zahl an Einladungen zu Vorstellungsgesprächen zu erhalten wie Frauen ohne Kopftuch.

Die Forscher hatten nach Angaben der Zeitung fast 1.500 fiktive Bewerbungen um in Deutschland ausgeschriebene Stellen verschickt. Dabei hätten sie identische Schul- und Bildungswege mit unterschiedlichen Fotos kombiniert. Auf diesen seien Bewerberinnen mit oder ohne Kopftuch zu sehen gewesen.

Laut Studie habe die Bewerberin ohne Kopftuch auf fast jede fünfte Bewerbung (18,8 Prozent) eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten, wobei die Bewerberin mit Kopftuch auf jede 24. Bewerbung (4,2 Prozent) eine positive Rückmeldung bekommen habe. Darüberhinaus habe ein ausländisch klingender Nachname ähnliche Effekte. Hier habe die Bewerberin auf jede 7. Bewerbung eine Einladung erhalten.

Bereits im Jahre 2010 und 2013 haben Studien gezeigt, dass gerade Bewerberinnen mit Kopftuch stärker von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt betroffen sind, als andere Gruppierungen und Minderheiten.  Im Vergleich zu Mitbewerbern ohne Kopftuch werden Kopftuchträgerinnen nur ganz selten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. (KNA, iQ)

 

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel -Nachtrag: Das war die Urteilsbegründung des Augsburger Gerichts im Falle der kopftuchtragenden Referendarin: Dass das konkrete Recht auf Religionsfreiheit VORRANG hat vor dem abstrakten Recht, von einer Religion nicht behelligt zu werden. Ein Arbeitgeber darf eine Bewerberin nicht ablehnen, weil sie ein Kopftuch trägt, so der geschilderte Fall des Zahnarztes. Und das Bundesverfassungsgericht hat 2015 deutlich gemacht, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Schulen verfassungswidrig ist. Die geschilderten Fälle zeigen, dass ihre Ansicht nicht mit unserer Rechtsordnung und unserem Rechtsverständnis in Einklang sind. Ein Arbeitgeber kann sehr wohl diskriminieren, wenn er einer Angestellten pauschal ein Kopftuch verbietet. Damit grenzt sich die Muslimin nicht selbst aus, sondern wird ausgegrenzt und diskriminiert, wie die geschilderten Fälle und die höchstrichterlichen Urteile dazu zeigen. Und ein Kopftuch ist nicht vergleichbar mit einem Schottenrock. Wenn eine Muslimin ihren Glauben durch das Tragen des Kopftuchs ausdrücken will, dann ist ihr das möglich. Unsere Verfassung und unsere Gesetze erlauben das. Und diese Freiheit einzuschränken oder gar aufzuheben ist nur in ganz seltenen Fällen und unter ganz engen Rahmenbedingungen möglich.
24.09.16
0:22
Manuel sagt:
@Andreas/Johannes Disch: Was ist, wenn ich nicht genommen werde, weil ich im Gesicht ein Piercing trage? Ist das dann Eurer Meinung auch Diskriminierung? Oder was ist, wenn ich mit einem Nudelsieb auf dem Kopf, mich vorstellen gehe? Wieso müssen ständig für Moslems andere Regelungen und Ausnahmen gelten, weil diese immer wieder Probleme mit unserer säkular-liberalen Gesellschaftsorndung haben? Und in den USA gibt es genug christlichen Fundamentalismus, Hr. Disch!
24.09.16
11:49
Johannes Disch sagt:
@Manuel -- "In den USA gibt es genug christlichen Fundamentalismus." (Maunuel) Das ist richtig. Und es ist ein Problem. Das würde die Amis auf die Idee bringen, christliche Symbole verbieten zu lassen. Ich finde, von den USA können wir in dieser Hinsicht etwas lernen. Obwohl sie mit "9/11" den schlimmsten Terroranschlag der Geschichte erlebt haben, tasten Sie ihr Grundrecht auf individuelle Religionsfreiheit-- das die USA als Naturrecht verstehen-- nicht an. Dagegen gebärden wir uns in Deutschland gradezu hysterisch wegen einige Burkini-Trägerinnnen.
25.09.16
15:01
Johannes Disch sagt:
@Manuel Da ging ein wichtiges Wörtchen unter.("niemals") Der christliche Fundamentalismus in den USA würde die Amis niemals auf die Idee bringen, deshalb christliche Symbole verbieten zu lassen, genauso wenig die Symbole anderer Religionen.
25.09.16
15:03
Ute Fabel sagt:
@Johannes Disch: Warum soll der Schottenrock nicht mit dem Kopftuch vergleichbar sein? Ethnische Herkunft und Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit genießt den gleichen Grundrechtsschutz wie Religion nach der Europäischen Grundrechtecharta. Wieso wollen Sie einem Schotten zum Ausdruck seiner nationalen Identät und MInderheitenzugehörigkeit das Recht verwehren während der Arbeitszeit einen Schottenrock zu tragen, wenn Sie einer Muslimin das Kopftuchtragen erlauben wollen und sogar Schadenersatzansprüche befürworten. Sogar Prinz Charles zeigt sich öffentlich regelmäßig im Schottenrock.Das ist wirklich Messen mit zweierlei Maß! Mir scheint, dass es Ihnen in Wahrheit nicht um Gleichbehandlung sondern um Schaffung einer Sonderstellung für das Kopftuch geht. Wenn meinem Betrieb einer Muslimin gestattet werden sollte ein Kopftuch zu tragen, würde ich im Sinne der Gleichbehandlung auf meinem Recht bestehen mir ein Abzeichen bestehend aus einem purpurfarbenen A (entlehnt aus dem Roman "The Scarlet Letter" von Nathaniel Hawthorne) mit dem Zusatz "Atheist Pride" anzustecken. Wenn sich der Glauben ein Recht herausnimmt überall sichtbar zu sein, muss das auch für den Unglauben gelten.
26.09.16
8:27
gregek sagt:
@ Herr Disch, Sie haben sich mal wieder in eine geistige Sackgasse manövriert. Wieso müssen Kopftücher toleriert werden, während anderweitig auffällige Bekleidung aus nichtreligiösen Gründen durch den Arbeitgeber untersagt werden darf. De Facto diskriminieren Sie mit dieser Haltung relgiöse Menschen gegenüber nichtreligiösen. Während meiner Schulzeit haben Lehrer das Kopftuchtragen von muslimischen Mädchen geduldet, auf der anderen Seite Schüler dazu veranlasst Ihre Baseballcappies abzusetzen. Auch hier wurde m.E. gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
27.09.16
20:05
gregek sagt:
@ Herr Disch "Der christliche Fundamentalismus in den USA würde die Amis niemals auf die Idee bringen, deshalb christliche Symbole verbieten zu lassen, genauso wenig die Symbole anderer Religionen" Auch die Aussage ist nicht so ganz stimmig. In Deutschland wie unseren mittel- und westeuropäischen Nachbarländern ist das Tragen von religiösen Symbolen für Privatpersonen ebensowenig verboten. Des Weiteren gelten gerade in amerikanischen Unternehmen sehr häufig besonders restriktive Bekleidungsvorschriften wie das verpflichtende Tragen von Krawatten oder knielangen Röcken. Auch solche Vorschriften könnte Leute aufgrund eines Konfliktes mit ihrer Weltanschauung als diskriminierend empfinden. Wenn in einem Unternehmen von den Mitarbeitern ein barhäuptiges Erscheinungsbild erwartet, haben sich alle an die Vorgabe zu halten, egal ob Muslim, Christ, Jude, Sikhs oder Atheist. Gerade in einer multikulturellen Gesellschaft sollten Extrawürste vermieden werden, da andere Bevölkerungsgruppen sich benachteiligt fühlen.
27.09.16
20:15
grege sagt:
@Herr Disch "De Facto diskriminieren Sie mit dieser Haltung relgiöse Menschen gegenüber nichtreligiösen." upps, hier war mir ein Fehler passiert. Selbstverständlich wollte ich das Gegenteil ausdrücken.
27.09.16
20:17
Wooodooo sagt:
Ich bin vom Kinn abwärts tätowiert und trage dazu ein weiteres Tattoo an meiner linken KopfSeite. Die Tattoo s beinhalten unter anderen das Portrait eines verstorbenen Familienmitglieds und stellen für mich einen wichtigen Teil meiner Identität da - so wie das Kopftuch Einer Muslima ein Teil ihrer Identität darstellt. Ich bin ein Toleranter Mensch aber habe mittlerweile ein Problem mit diesen Extrawünschen. Ich hatte in meinem Leben genug Bewerbungsgespräche in welchen mir oft deutlich gemacht wurde dass ich aufgrund meiner Tattoos keine Chance hätte- vor allem nicht in Bereichen mit Kundenkontakt. TrotzDem bin ich damit klargekommen und kann nun seit mehr als 5 Jahren meinen Traumberuf ausüben ! Ich habe nicht rum geheult dass mich keiner will sondern einfach weiter gemacht. Ich bin Atheist und kann diese religiösen Sonderwünsche einfach nicht nachvollziehen und fühle mich in dieser Hinsicht schon beinahe diskriminiert.
29.09.16
12:26
Kritika sagt:
L.S. Je nach Quelle tragen nur die 25% bis 1/3 der MoslimFrauen ein Kopftuch oder Schlimmeres. Wenn ein Abteilungsleiter eine Koptuchträgerin als jemand aus diese 25% als fanatisch einstuft, wenn er keine Lust hat, von einem Juristen aussuchen zu lassen, ob die Frau Schweinefleischfreies Kantinenessen forden kann, ob sie einen eigenen Kühlschrank forden kann für pur islamistisches Essen, ob sie, wenn sie weiter fanatisiert auch mit Burka ankommen darf, ob sie einen Islamischen Gebetsraum forden kann, ob sie eines Tages einem Kunden nicht die Hand geben will, . . . und er deswegen eine andere, fachlich auch gute Bewerberin einstellt, bei der solche Probleme nicht zu befürchten sind, ist das Diskriminierend? Kritika meint: so ein Abteilungsleiter würde im Sinne seiner Firma weise und vorausschauend handeln. Gruss, Kritika
02.10.16
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