Studie

Nachteile durch Kopftuch bei Jobsuche

Laut einer Studie werden Musliminnen mit Kopftuch im Vergleich zu Mitbewerbern ohne Kopftuch nur ganz selten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

20
09
2016
Symbolbild: Kopftuchverbot, Lehrerinnen
Symbolbild: Musliminnen © Kashfi Halford auf Flickr, bearbeitet Islami-Q

Kopftuchträgerinnen sind bei der Jobsuche deutlich benachteiligt. Das habe eine Studie des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit in Bonn ergeben. Wie die „Bild“-Zeitung am Dienstag berichtet müssen Kopftuchträgerinnen mehr als viermal so viele Bewerbungen schreiben, um die gleiche Zahl an Einladungen zu Vorstellungsgesprächen zu erhalten wie Frauen ohne Kopftuch.

Die Forscher hatten nach Angaben der Zeitung fast 1.500 fiktive Bewerbungen um in Deutschland ausgeschriebene Stellen verschickt. Dabei hätten sie identische Schul- und Bildungswege mit unterschiedlichen Fotos kombiniert. Auf diesen seien Bewerberinnen mit oder ohne Kopftuch zu sehen gewesen.

Laut Studie habe die Bewerberin ohne Kopftuch auf fast jede fünfte Bewerbung (18,8 Prozent) eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten, wobei die Bewerberin mit Kopftuch auf jede 24. Bewerbung (4,2 Prozent) eine positive Rückmeldung bekommen habe. Darüberhinaus habe ein ausländisch klingender Nachname ähnliche Effekte. Hier habe die Bewerberin auf jede 7. Bewerbung eine Einladung erhalten.

Bereits im Jahre 2010 und 2013 haben Studien gezeigt, dass gerade Bewerberinnen mit Kopftuch stärker von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt betroffen sind, als andere Gruppierungen und Minderheiten.  Im Vergleich zu Mitbewerbern ohne Kopftuch werden Kopftuchträgerinnen nur ganz selten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. (KNA, iQ)

 

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@grege Sorry, aber es ist ein Zeichen von Borniertheit, dieselben bereits widerlegten Argument permanent zu wiederholen. Das ist infantil. Ein politisches Weltbild ist nicht gleichzusetzen mit einer Weltanschauung oder Religion. Das AGG ist hier eindeutig. Und auch die dazugehörigen Urteile. Deshalb ist auch ein politisches Symbol-- bsp. ein AfD-Logo-- nicht vergleichbar mit einem Kopftuch. So, das war es von meiner Seite aus. Ich hab auf ihren Kindergarten keine Lust mehr. Macht keinen Sinn, mit jemanden zu diskutieren, der sich nicht erwachsen verhalten kann.
28.10.16
13:57
grege sagt:
Disch Unter diesem Link https://books.google.de/books?id=7cw9D0OsWgIC&pg=PA82&lpg=PA82&dq=agg+weltanschauung+politische+Ansicht+religion&source=bl&ots=FmXQggeWE6&sig=DVYTDpLljjO388v5QI09_Wz7pd4&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjHibPImYPQAhUF6xQKHQViAw0Q6AEIUDAH#v=onepage&q=agg%20weltanschauung%20politische%20Ansicht%20religion&f=false finden Sie eine fundierte sowie abgrenzende Erläuterung der Begriffe „Religion“, „Weltanschauung“ und „politische Überzeugung“ im Sinne des AGG durch juristische Experten. Demzufolge besitzen Ideologien wie der Kommunismus, Sozialismus oder Pazifismus die Qualität einer Weltanschauung, können sich aber auch in einer politischen Überzeugung widerspiegeln. Benachteiligungen infolge eines Bekenntnisses zu dieser Weltanschauung würden ebenso den Tatbestand der Diskriminierung erfüllen wie im Falle einer Religion. Eine rechtliche begründete Schlechterstellung einer Weltanschauung gegenüber der Religion ist schlichtweg nicht vorhanden, im Unterschied zur Politischen Überzeugung. In Ihrer Argumentation neigen Sie leider vereinzelt zu sachlich falschen Sachbehauptungen, die sich leicht nachweisen lassen. Damit hier in der Diskussion keine toten Pferde geritten werden, weise ich auch penibel und vielleicht etwas penetrant auf diese Fehltentwicklung hin. Das Thema Kopftuch wird sowohl unter Otto Normal Bürgern, Politikern sowie Rechtsexperten äußerst kontrovers diskutiert. Nicht umsonst sind die bisherigen Gerichtsurteile zu dieser Causa unterschiedlich ausgefallen. Selbst bei der Urteilsfindung waren sich die beteiligten Richter häufig uneins. Wenig überraschend, da es nachvollziebare Gründe sowohl für als auch gegen die Zulässigkeit eines Kopftuchverbots während der Arbeitszeit gibt. Daher sollte man Ansichten zumindest respektieren, auch wenn man diese nicht teilt. Mit einem gewissen Maß an Toleranz bedeutet das, dass Verbotbefürworter und Verbotgegner nicht auotmatisch mit Islamhassern oder Islamextremisten gleichzusetzen sind.
30.10.16
20:32
Johannes Disch sagt:
@grege Sie liegen eindeutig falsch. Politische Weltbilder gelten nicht als Weltanschauung im Sinne des AGG. Das Gesetz und die juristische Praxis sind da eindeutig. Einfach mal sich intensiver mit dem Arbeitsrecht beschäftigen. Schauen Sie einfach mal in das "Handbuch Arbeitsrecht", Kapitel: "Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung." Da finden Sie auch Unterkapitel wie: "Was bedeutet "Religion oder Weltanschauung" im Sinne des AGG?" Etc. Die Berliner Kanzlei Hensche-- spezialisiert auf "Arbeitsrecht", und innerhalb dieses Faches noch einmal fokussiert auf den Bereich des AGG und Diskriminierung am Arbeitsplatz-- hat hier ein Dossier samt Urteilen zusammengetragen. Da sind Sie ne Weile beschäftigt.
01.11.16
12:52
grege sagt:
@ Disch Begehen Sie nicht wieder denselben Fehler und lesen Beiträge, Rechtsquellen oder deren Kommentierungen unpräzise durch. Von Gleichsetzung einer Weltanschauung sowie einer politischen Ansicht ist überhaupt nicht die Rede, was bei genauem Hinsehen genau erkennbar wäre. Vielleicht sollten Sie erstmal Ihre Emotionen ein wenig herunterschrauben, was die Wahrnehmung und Verarbeitung anderer Ansichten erheblich erleichtert.
01.11.16
19:23
Johannes Disch sagt:
@grege Ich lese immer präzise. Und das Ganze hat überhaupt nichts mit Emotionen zu tun. Es geht um Fakten. Und da ist das AGG: Politische Weltbilder gelten nicht als Weltanschauung im Sinne des AGG. Sehen Sie, man muss keine Endlosschleife daraus machen. Jeder kann sich unsere Postings durchlesen plus die gegeben Links / Literaturempfehlungen und dann für sich entscheiden, welchen Standpunkt er für überzeugender begründet hält.
02.11.16
16:06
Johannes Disch sagt:
@grege Vielleicht beruht das Ganze auf einem Mißverständnis, dass wir aneinander vorbei reden. Es geht um das Tragen religiöser und politischer Symbole am Arbeitsplatz-- und um eventuelle Benachteiligungen, die dadurch entstehen können und ob und wann diese Einschränkungen berechtigt sind. § 1 AGG stellt Weltanschauung und Religion tatsächlich gleich. Da war ich unpräzise. Aber entscheidend ist dann das Arbeitsrecht. Wie wird das AGG am Arbeitsplatz angewendet??? Und da gibt es deutliche Urteile, dass eine Bewerberin nicht wegen ihrer Religion und Symbolen, die diese Religion deutlich machen-- bsp. Kopftuch-- abgelehnt werden darf. Das wäre Diskriminierung im Sinne des AGG. - Kommen wir zur Praxis am Arbeitsplatz: Ein Arbeitnehmer darf am Arbeitsplatz natürlich seine politische Meinung äußern. Das garantiert ihm Art. 5 GG ("Meinungsfreiheit"). Und er darf das auch durch Symbole zeigen. Aber wie immer in der Juristerei gibt es Ausnahmen und Grenzen. Trägt ein Arbeitnehmer einen Button: "Atomkraft-- Nein, Danke!" so ist das völlig okay. Genauso wie es okay ist, wenn eine Muslimin sich verbal zu ihrer Religion bekennt und das auch durch ein Symbol-- bsp. das Kopftuch-- deutlich macht. Das ist ihr garantiert durch Art. 5 GG ("Meinungsfreiheit") und Art. 4 GG ("Religionsfreiheit"). Nicht mehr okay ist hingegen, wenn der Anti-AKW-Aktivist seinen Arbeitsplatz zu einem Fukushima-Mahnmal umbaut, und während der Arbeitszeit versucht, Kollegen für die Anti-AKW-Bewegung zu gewinnen. Das wäre dann Störung des Betriebsfriedens. Und ebenso wenig wäre es okay, wenn die Muslimin aus ihrem Arbeitsplatz Klein-Mekka macht und versucht, während der Arbeitszeit für den Islam zu missionieren. Auch das wäre Störung des Betriebsfriedens. Aber pauschal verbieten darf der Arbeitgeber ein Kopftuch nicht. Das wäre eine unzulässige Einschränkung des Grundrechts auf Religionsfreiheit nach Art. 4 GG.
02.11.16
16:39
grege sagt:
in dem vorletzten Beitrag war doch gar nicht von einer Gegenüberstellung zwischen Religion und politischer Ansicht. Hier habe ich mich lediglich auf Rechtsexperten bezogen, die in Ihrer Literaturquelle sehr schön Abgrenzungen, aber auch Überschneidungen zwischen einer Weltanschauung und einer politischen Ansicht herausgearbeitet. Wie wie bereits mehr beschrieben, stellen Kommunismus, Sozialismus oder Pazifismus eine Weltanschauung dar, die im Gegensatz zu einer politischen Ansicht der Religion gleichgestellt sind. Elemente einer Weltanschauung können selbstverständlich aber auch in einer politischen Ansicht, wie Sie beipielsweise bei einer sozialdemokratischen, sozialistischen oder auch kommunistischen Partei zum Vorschein kommt. Und diese Betrachtungsweise erscheint mir absolut logisch. Wenn jemanden das Tragen weltanschaulischer Symbole verboten wird, wäre dies ebenso ein Fall Diskriminierung (siehe 4. GG Absatz 1)
03.11.16
18:00
Ute Fabel sagt:
Ich würde allen deutschen und österreichischen Arbeitgebern empfehlen, auf einem konsequenten optischen Neutralitätsprinzip zu bestehen, d.h. kein Kopftuch, keine Kreuzketten, keine atheistischen oder sonst welche Button für Umwelt- oder Tierschutz im Unternehmen. Dann liegt keine "Diskriminierung" im Sinne des AGG vor. "Diskriminierung" ist nämlich nach dem AGG nur dann gegeben, wenn jemand gerade aufgrund der Religion oder Weltanschauung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt. Ich bin auch der Überzeugung, dass es uns allen guttut, wenn wir nicht zum Sklaven unserer Religion, Weltanschauung oder unseren politischen Ansichten werden. Wenn am Arbeitsplatz ein positiver Anreiz für alle besteht, die eigene Gesinnung im wahrsten Sinne des Wortes einmal abzustreifen, ist das ein Beitrag zu mehr Offenheit und Unverkrampftheit.Es gibt keine rechtliche Bestimmung, die Einzelnen das Recht verschafft ihre Religion oder Weltanschauung allen immer und überall aufzudrängen. Es gibt nur einen Rechtsanspruch nicht schlechter behandelt zu werden als alle andere.
14.11.16
8:15
Ute Fabel sagt:
Ein Kommunist, der seine politische Überzeugung nicht andauernd sichtbar macht, wird auch leichter einen Job finden, als ein Kommunist, der schon mit einem roten Shirt mit aufgedrucktem Hammer-Und-Sichel-Emblem zum Vorstellunggespräch erscheint. Ich halte die Empörung, dass Musliminnen ohne Kopftuch leichter einen Arbeitsplatz finden als solche mit Kopftuch, daher für nicht nachvollziehbar. Wer seine Gesinnung - egal welche- ständig vor sich herträgt, muss damit rechnen auch auf Ablehnung zu stoßen. Das ist kein Skandal sondern das Wesen der Meinungsvielfalt in einer pluralistischen Gesellschaft.
17.11.16
9:09
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