Islamfeindlichkeit

Zahnarztpraxis lehnt Kopftuchträgerin ab

Eine Stuttgarter Zahnarztpraxis lehnt die Bewerbung einer Kopftuchtragenden Muslima auf diskriminierender Weise ab und löst somit einen Shitstorm im Netz aus.

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10
2016
Frau mit Kopftuch
Frauen mit Kopftuch sind häufiger Opfer von Diskriminierung © by Andreas Kollmorgen auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Eine Zahnarztpraxis in Stuttgart lehnt eine Bewerberin für eine Ausbildungsstelle, nur wegen ihres Kopftuchs, ab. Die Antwort der Zahnarztpraxis auf die Bewerbung der Kopfttuchtragenden Muslima löst in den sozialen Netzwerken einen Shitstorm aus. Viele User verurteilen dieses Geschehen.

Die Muslima wollte sich um eine Stelle in der Zahnarztpraxis bewerben, doch statt einer positiven Rückmeldung bzw. einer normalen Absage, antwortete die Praxis in einem arroganten und diskriminierenden Ton. Die Praxis teilte in ihrer Antwort auf die Bewerbung mit, dass sie keine Kopftuchträgerinnen einstellen möchten und sie nicht verstehen können, wie „sich Bewerber diese Toleranz vorstellen können“.

Nach dem Vorfall ist die Zahnarztpraxis nicht zu erreichen. Eine Stellungnahme folgte auch nicht.

Laut dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, stehen Bewerberinnen, die eine Ausbildungsstelle wegen des Tragens eines Kopftuches nicht bekommen, eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu.

Leserkommentare

Manuel sagt:
Und wenn Sie sich mit einem Hammer & Sicher-Abzeichen beworben hätte und abgelehnt worden wäre, wäre das dann natürlich vollkommen in Ordnung, aber beim Kopftuch muss man natürlich wieder Extra-Würste machen. Ich kann mir als Arbeitgeber, bitte schön schon noch aussuchen, wenn ich einstellte.
25.10.16
17:55
Ute Fabel sagt:
Auffälliges Sichtbarmachen der Religion und Weltanschauung hat am Arbeitsplatz nichts verloren, schon gar nicht bei Tätigkeiten mit Kundenkontakt. Ich bin selbst Sozialdemokratin und würde es aber zutiefst ablehnen, wenn bei meinem Zahnarzt die Ordinationshilfe ein Parteiabzeichen meiner Partei tragen würde. Ich kenne mehrere Moslems, die auch meinen, dass das Kopftuch im Beruf unpassend ist. Das hat mit Diskriminierung nichts zu tun.
25.10.16
21:17
Ba Ria sagt:
Ist dieser Vorfall echt? Viele befürchten einen Hoax.
25.10.16
23:09
Yavuz Hallac sagt:
Warum ist die offenkundige Zugehörigkeit zu einer Religion ein Kriterium zur Ablehnung? Dürften nach dieser Logik Männer, bei denen man von der Öffentlichkeit her weis, dass diese Moslems sind oder Sozialdemokraten kein Beruf ausüben? Es kann einfach nicht sein, dass man diskriminiert wird, nur weil man an eine Religion glaubt und auch praktiziert!
26.10.16
16:09
Holger Berger sagt:
Die Inhaber einer Zahnarztpraxis müssen auch darauf achten, daß evtl. Patienten (m/w) nicht durch islamisch motivierte Kopftuch-Trägerinnen im Behandlungsraum irritiert oder gar geängstigt werden. Denn vielfach wird das islamische Religions-Kopftuch auch als politisches Symbol einer Ideologie angesehen, die vielen Menschen Angst macht. Als ein Symbol für totalitäre Ideologien & Staatsherrschaft. Es kann nicht sein, daß Auszubildende den Arbeitgebern die Regeln vorgeben, wie sie ihre Praxis zu führen haben. Vielmehr sollten Islam-Koran-Anhänger Verständnis und Toleranz dafür aufbringen, daß bei Nicht-Islam-Koran-Anhängern durch auffällige, demonstrative Islam-Symbolik Angstzustände hervorgerufen werden können. Eine Art islamische Macht-Demonstration ist nicht nur in Deutschland unangebracht und fehl am Platz.
26.10.16
19:55
Derecepni sagt:
Hier geht es um beleidigende Antwort vom Arbeitgeber (Zahnarzt). Als ob es unüblich wäre, daß Kopftuchträgerinnen also auch Nonnen im Heilberuf arbeiten. Es ist eigentlich geschichtlich auch ein Merkmal der Heilberufe. Ohne Nonnen wären weder die frühen Lazarette noch die Hospitäler funktionsfähig vorstellbar. Noch heute sind in den pflegenden Berufen Nonnen vorhanden. Ich kenne viele Arztpraxen wo so angagierte Kopftuchträgerinnen arbeiten die nicht wegzudenken sind. Übrigens Kein Bewerber schreibt hier einem Arbeitgeber vor wie er seine Praxis zu führen habe. Dieses besserwisserische gelabere von ist den obigen Kommentatoren wie ins Gehirn eingemeisselt. Sie stellen sich wie immer stur und wollen hier vom eigentlichen Thema ablenken.
27.10.16
0:31
Ute Fabel sagt:
@Yavuz Hallac: Die Bewerberin wurde überhaupt nicht deshalb diskriminiert, weil sie in ihrem Privatleben an eine bestimmte Religion glaubt oder diese praktiziert. Sie hat dem Job nicht bekommen, weil das Tragen einer Religionsuniform auch im Berufsleben für sie ein unverrückbares Dogma darstellt. Sie ist selbst schuld, dass sie nicht eingestellt wurde. Sie sollte daran arbeiten offener zu werden. Ich finde es traurig, wenn Leute zu Sklaven ihrer Religion werden, ganz egal um welche Religion es geht. Nicht die Firmen sollen sich ändern, sondern die Musliminnen, die privat gerne Koptuch tragen, sollten lernen zu ihrer Religion ein etwas unverkrampfteres Verhältnis zu entwickeln. In meinem Betrieb arbeiten Christen, Atheisten, Moslems und auch eine Jüdin friedlich zusammen. Niemand macht jedoch während der Arbeitszeit seine Religion oder nicht religiöse Weltanschauung auffällig sichtbar. Das ist gut so und soll so bleiben. Unsere Personalabteilung würde ein auffälliges Sichtbarmachung der eigenen Religion, Weltanschauung oder politischen Gesinnung bei keinem Mitarbeiter akzeptieren. Gerade wenn man Kundenkontakt hat, ist es meiner Überzeugung nach unprofessionell und aufdringlich, wenn es nicht lassen kann, allen Leuten die eigene Gesinnung sichtbar an die Nase zu binden. Die Kopftuchträgerin wurde nicht diskriminiert, sie hat sich selbst ausgegrenzt.
27.10.16
7:42
Manuel sagt:
@Yavuz Hallac: Gilt das bei Ihnen auch, wenn einer mit einer auffälligen Piercing oder einem Hammer & Sichel-Abzeichen abgelehnt wird? Wieso glauben Moslems immer, für sie müsste es ständig Extra-Würste geben?
27.10.16
11:18
Grünschnabel sagt:
@UteFabel: "Ich kenne mehrere Moslems, die auch meinen, dass das Kopftuch im Beruf unpassend ist." Na und? Ist das jetzt ein Argument? @Holger Berger: "Die Inhaber einer Zahnarztpraxis müssen auch darauf achten, daß evtl. Patienten (m/w) nicht durch islamisch motivierte Kopftuch-Trägerinnen im Behandlungsraum irritiert oder gar geängstigt werden. Denn vielfach wird das islamische Religions-Kopftuch auch als politisches Symbol einer Ideologie angesehen, die vielen Menschen Angst macht." Sie können doch nicht die Rechte von Menschen beschneiden, nur weil andere Menschen unberechtigte Angst vor deren Lebensweise haben. Wenn ich mich vor blonden Haaren fürchte, soll man dann alle blondhaarige Frauen und Männer diskriminieren? Selten so etwas einfältiges gelesen.
27.10.16
11:19
Ute Fabel sagt:
@Grünschnabel: Sind Sie der Meinung, dass eine atheistische Zahnarztassistentin berechtigt ist ein T-Shirt mit der Aufschrift "Gottlos Glücklich" zu tragen oder einer kommunistische Zahnarztassistentin einen Hammer-Und-Sicher-Anstecknadel? Oder ein Zahntechniker von der AfD in der Ordination vielleich eine Burschenschafterkappe? Bei der AfD gibt es ja so viele Burschenschafter. Die sind dann wahrscheinlich die nächsten, die wegen AfD-Feindlichkeit Schadenersatzansprüche einfordern. Religion und Weltanschuung - ganz egal welche - gehört ins Privatleben und hat am Arbeitsplatznichts verloren - das gilt nicht nur für das Kopftuch sondern für alle auffälligen religiösen und weltanschaulichenn Symbole gleichermaßen.
27.10.16
14:32
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