Korsika

„Burkini-Affäre“ – Fünf Männer verurteilt

Nach schweren Ausschreitungen mit fünf Verletzten am Strand der französischen Mittelmeerinsel Korsika, wurden fünf Männer verurteilt. Grund sei der Burkini gewesen. Der Hauptbeschuldigte muss zwei Jahre Haft absitzen.

18
09
2016
Die Hauptstadt von Korsika: Ajaccio © by dmytrok auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Nach schweren Ausschreitungen an einem korsischen Strand angeblich wegen Frauen in einem Burkini hat ein Gericht in Bastia fünf Männer verurteilt. Der 33 Jahre alte, mehrfach vorbestrafte Hauptbeschuldigte muss zwei Jahre Haft absitzen, berichteten französischen Medien am Freitag. Die Gewalttaten in der Gemeinde Sisco im Norden der französischen Mittelmeerinsel hatten im August für Schlagzeilen gesorgt, da angeblich in Burkinis gekleidete Musliminnen der Auslöser waren.

Staatsanwalt Nicolas Bessone sagte während des Prozesses laut Radiosender RFI, es habe keine Burkinis in Sisco gegeben. Laut Medienberichten waren Frauen aber bekleidet ins Wasser gegangen. Der Bürgermeister von Sisco verhängte nach den Ausschreitungen ein Burkini-Verbot – dieses ist weiter gültig, denn es wurde später gerichtlich bestätigt.

Bürgermeister Ange-Pierre Vivoni sagte dem Radiosender France Info, er bereue den Burkini-Bann nicht: „Ich brauchte eine Lösung, um die Gemüter zu beruhigen.“ Einwanderer und Dorfbewohner waren im August aneinandergeraten, nachdem Touristen die Badestelle fotografiert hatten. Diese hatten der Hauptbeschuldigte und seine Familie für sich in Anspruch genommen. Die vier übrigen Beschuldigten kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Zu den Ausschreitungen an einer Meeresbucht bei Sisco war es laut Medienberichten am Wochenende gekommen, als eine oder mehrere Frauen im Burkini badeten und Anwesende am Strand Fotos machten. Es flogen Steine, ein Mann habe einen jungen Mann mit einer Machete angegriffen, berichtete die Tageszeitung „Libération“ mit Hinweis auf einen Augenzeugen. Sie fühlten sich von den Frauen provoziert. Am Ende seien auch Autos angezündet worden. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Gewaltätigkeiten aufgrund der Gegnerschaft zum Burkini sind durch nichts zu rechtfertigen. Allerdings halte ich es gut, wenn Politiker den Mut aufbringen auch durch Verbote den Burkini zu ächten und zu bekämpfen. Ich habe es auch gut gefunden, dass das Apartheidregime in den 1980er- Jahren mit Handelsembargen konsequent und entschlossen unter Druck gesetzt wurde. Dadurch ist diese Ideologie schließlich erfolgreich besiegt wurden und nicht durch Dialog und Toleranz gegenüber der Intoleranz .In meiner Heimat Österreich hat die Studentenvertretung im Jahr 2014 ein Verbot der deutschnationalen Burschenschafterkappen innerhalb der Universität angedacht,was mir auch sehr gut gefallen hat. Leider wurde das bisher noch nicht umgesetzt. Seit dem politischen Aufstieg der rechtspopulistischen FPÖ erfreuen sich diese Burschenschafterkappen wieder zunehmender Beliebtheit. Es ist verständlich, das sich Studenten anderer politischer Einstellung dadurch gerade in Hörsälen belästigt fühlen können. Deswegen verstehe ich es auch sehr gut, dass sich auf öffentlichen Stränden Badegäste durch den Anblick eines Burkinis provoziert fühlen, der für viele Menschen an die schweren Menschenrechtsverletzungen in religiös geprägten Diktaturen wie Saudi Arabien denken lässt.
19.09.16
10:00
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel -- "Den Burkini zu ächten und zu bekämpfen..." (Ute Fabel) Genau-- und am Ende steht dann das Muslim-Ghetto. Das französische Gericht hat deutlich gemacht, dass ein Burkini-Verbot verfassungswidrig ist. Für Sie sind Muslime offenbar nur dann akzeptabel, wenn sie nicht mehr als Muslime zu erkennen sind. Unsere Verfassung erlaubt aber das Praktizieren von Religion. Und es erlaubt das Bekenntnis ZUR Religion auch im öffentlichen Raum, und dieses Bekenntnis darf man durch Symbole zeigen. (Davon abgesehen ist der Burkini kein religiöses Symbol, dondern schlicht ein Badeanzug). Religionsfreiheit ist ein Grundrecht. Und eine Einschränkung von Grundrechten ist nur in ganz seltenen Fällen möglich und davor stehen hohe Hürden. Und solange die Freiheit eines anderen durch die Ausübung eines Grundrechts nicht eingeschränkt wird, ist auch die Einschränkung dieses Grundrechts nicht möglich. Und ihre Freiheit, Frau Fabel, wird durch einen Burkini in keinster Weise eingeschränkt. Dass Sie der Anblick eines Burkinis stört, das ist kein hinreichender Grund für ein Verbot. Sie müssen schon aushalten, dass es Menschen gibt, die einen etwas konservativeren Moralkodex haben. Ob jemand mit einem String-Tanga, einem Bikini oder einem Burkini ins Wasser geht, das ist ausschließlich eine individuelle Entscheidung.
19.09.16
16:26
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: In Moscheen gilt - im Unterschied zu christlichen Kirchen- für Muslime und Nichtmuslime als Hausordnung, dass die Schuhe auszuziehen sind. Da kann ich auch nicht als Nichtmoslem sagen, ich trage meine Schuhe wo ich will, das ist meine individuelle Freiheit. Grundsätzlich finde ich es mutig, wenn Inhaber von Schwimmbädern oder Eigentümer von Stränden auch auf ihrem Recht einer Hausordnung bestehen, die das Zuschaustellen von Religion und Weltanschauung unterbindet.. Konfliktbereitschaft ist eine menschliche Tugend, Anbiederung ein menschliches Laster. Burkinis haben in öffentlichen Bädern genauso wenig verloren wie Sonnenschirme mit dem Logo der AfD.
20.09.16
13:06
Manuel sagt:
@Johannes Disch: Meinungsfreiheit ist auch ein Grundrecht und dies schließt Islamkritik mit ein, damit haben die Moslems allerdings meist Probleme, wenn ich da an die künstlerische Freiheit denke, die auch ein Teil der Meinungsfreiheit ist. Und es ist auch legitim den Islam abzulehnen, genauso wie den Kommunismus oder den Kapitalismus (sowie deren Symbole) oder glauben Sie Kommunisten und Kapitalisten werden dann auch diskriminiert?
20.09.16
14:10
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel Nein. Die Hausordnung geht nicht so weit, dass jemand die Grundrechte eines anderen einschränken darf. Sollte ein deutsches Schwimmbad nen Burkini untersagen, dann dürfte es mit dem Gesetzgeber mächtigen Ärger geben.
20.09.16
20:07
Johannes Disch sagt:
@Manuel Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Die Grenzen der Meinungsfreiheit regelt bei uns Satz (2) Art. 5 GG. Darin heißt es: - "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Es ist also zu unterscheiden zwischen rationaler Kritik an einer Sache und Beleidigung / Verunglimpfung / Diskriminierung. Das mussten in jüngster Zeit einige Poster gewisser "(a)sozialer Netzwerke" erfahren, die sich bei ihrer "Islamkritik" auf die Meinungsfreiheit beriefen. Und auch einige "Islamkritiker", die bei öffentlichen Äußerungen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit missverstanden haben. Beispielsweise die NPD-Frau Sigrid Schüßler, die sich auf einer "Anti-Islam-Demo" zu der Meinugsäusserung hinreißen ließ, "Der Islam gehöre zu Deutschland wie S*** auf den Esstisch." Dieses sehr eigenartige Verständnis von Meinungsfreiheit brachte der "Dame" eine Geldstrafe von 900 Euro ein. Im Wiederholungsfall muss sie wohl hinter schwedische Gardinen. Und Frau Schüßler ist nur ein Beispiel von vielen, gegen die der deutsche Rechtsstaat in den letzten Monaten hohe Geldstrafen erlassen hat wegen eines sehr eigenwilligen Verständnisses von "Islamkritik" und "Meinungsfreiheit."
20.09.16
20:18
Andreas sagt:
@Manuel: Sicherlich schließt die Meinungsfreiheit auch die Islamkritik ein. Aber schließt sie auch die Islamhetze ein? Es ist ein Unterschied, ob ich sage, dass ich etwas (für mich) ablehne oder ob ich es (denen, die es praktizieren möchten) verbieten will.
21.09.16
15:27
Manuel sagt:
@Andreas: Ja nur können die meisten Moslems mit Islamkritik nicht umgehen und werfen ständig mit Begriffen wie "Islmophobie" oder "Islamhetze" umher, wenn man beispielsweise das islamische Frauenbild, symbolisiert durch das Kopftuch kritisiert oder die sexuelle Unterdrückung in der Gestalt des islamischen Jungfrauenwahns, usw..
24.09.16
18:28