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Urteil

Keine Beschneidungsfeier am Karfreitag

Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht von der Stadt Köln untersagt worden. Als stiller Feiertag ist der Karfreitag besonders geschützt.

10
12
2015
Sünnet
Im türkischen Kulturkreis wird die Beschneidung als ein Schritt in die Männlichkeit gefeiert - Hier eine Massenfeier in Küçükçekmece/TR © by Küçükçekmece auf Flickr (CC BY-SA 2.0), bearbeitet islamiQ

Eine muslimische Beschneidungsfeier am Karfreitag ist laut einem Gerichtsbeschluss zu Recht von der Stadt Köln untersagt worden. Eine solche Feier mit zahlreichen Gästen, Tanz und Gesang falle unter die Verbote für den als stillen Feiertag besonders geschützten Karfreitag, entschied das Kölner Verwaltungsgericht nach eigener Mitteilung vom Donnerstag. Der Kläger hatte argumentiert, die christlichen Kirchen in Deutschland hätten stark an Mitgliedern verloren und von den verbliebenen lebten nur wenige ihren Glauben noch aktiv. Die Privilegierung christlicher Feiertage sei deshalb nicht mehr rechtens und das Feiertagsgesetz verfassungswidrig. Das Gericht folgte dem jedoch nicht.

Geklagt hatte ein Vermieter eines Festsaals, der durch das Verbot der Stadt Köln die Religionsfreiheit verletzt sah. Auch dem Argument, die Beschneidung von muslimischen Männern sei verpflichtend, folgte die Kammer nicht. Für die Beschneidung komme im islamischen Kulturkreis eine Lebensspanne von mehreren Jahren in Betracht. Es bestehe deswegen „kein schutzwürdiges Interesse, die Feierlichkeiten gerade am Karfreitag abzuhalten.“

Am Karfreitag herrscht in ganz Deutschland Tanzverbot. Auch von Atheisten-Verbände gibt es Kritik. Kirchenvertreter wollen sich den Tag der Stille allerdings nicht nehmen lassen. (dpa,iQ)

Leserkommentare

Johannes Disch sagt:
@Enail -- Betrifft: Beschneidung. Ich finde auch, dass hier das Selbstbestimmungsrecht des Kindes verletzt wird. Aber: Wenn Sie "Gott" und "Allah" erwähnen, dann sollten Sie "Jahwe" nicht vergessen. Nicht nur bei Muslimen, sondern auch im Judentum ist die Beschneidung ein angeblich unverzichtbares religiöses Ritual. Und was man der einen Religionsgemeinschaft erlaubt, kann man einer anderen schlecht verbieten. Dasselbe gilt für das Schächten. lg Johannes Disch
07.01.16
13:12
Enail sagt:
@ Johannes Disch: Natürlich meine ich jede Religion die diese Prozedur an Jungs durchführt. Es war nicht meine Absicht, das Judentum nicht zu nennen. Habe ich echt vergessen. Danke für den Hinweis. Will mich jetzt aber auch nicht herausreden damit, aber ich höre und lese herzlich wenig von dieser Religion, weil die eben auch nicht so viel Aufhebens wegen alles und jedem macht, wie eben der Islam. Selbstverständlich gilt das gleiche für das Schächten, aber ich hab halt eher die Kinder im Kopf als die Tiere, da ich Vegetarier bin. lg Enail
07.01.16
20:43
Johannes Disch sagt:
@Enail Meine Antwort an Sie war auch gar nicht negativ gemeint. Ich habe die jüdische Religion nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Ich bin in dieser Sache der gleichen Meinung wie Sie: Ich finde, die Beschneidung sollte nicht mehr unter Religionsfreiheit fallen. Im Moment sieht es der Gesetzgeber noch anders. Aber vielleicht ändert sich das eines Tages?? Sie sind Vegetarierin?? Der blanke Neid! ich schaffe das noch nicht ganz, esse aber immer seltener Fleisch. lg Johannes Disch
08.01.16
0:48
Kritika sagt:
L.S. Die Beschneidung ist ein irrevisibeler körperlicher Eingriff an einer unmündigen Person, ohne dass es medizinisch indiziert wäre. Der Gesetzgeber sollte das verbieten und Eltern bestrafen, die sich darüber hinwegsetzen. Eine Religion muss dahinter zurücktreten. Wenn der Junge volljährig geworden ist soll er sich freiwillig entscheiden. Gruss Kritika
02.03.17
23:45
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