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Volksverhetzung

Bewährungsstrafe für Ex-AfD Landeschef Arppe

Wegen aufstachelnden islamfeindlichen Beiträgen in einem Internetforum, wurde Ex-Landeschef Arppe nun für sechs Monate Haft auf Bewährungung verurteilt. Die Verteidung streitet die Urheberschaft Arppes an den rechtspopulistischen Beiträgen ab.

11
05
2015
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Der frühere Landeschef der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Mecklenburg-Vorpommern, Holger Arppe, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt werden. Arppe habe 2009 und 2010 in einem Internetforum zwei islam- und ausländerfeindliche Beiträge veröffentlicht, erklärte der Staatsanwalt am Donnerstag vor dem Amtsgericht Rostock in seinem Plädoyer. Damit habe er zum Hass gegen Menschen mit muslimischem Glauben aufstacheln können. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Die Anklage habe Arppes Urheberschaft nicht beweisen können. Das Urteil soll am 18. Mai gesprochen werden.

Der Staatsanwalt zeigte sich sicher, dass Arppe seinen Mail-Account genutzt habe, um Beiträge in einem Forum für rechtspopulistische und islamfeindliche Äußerungen zu posten. Der Server dieser Plattform steht in Großbritannien.

Der Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft vor, bei ihren Ermittlungen zu wenig auf entlastende Umstände für seinen Mandaten geachtet zu haben. So seien kaum Recherchen im Ausland erfolgt, die Anklage sei im wesentlichen auf Vermutungen gestützt. Mit einem Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betonte er, dass die Arppe zugeschriebenen Äußerungen zudem nicht strafbewehrt seien. Die Staatsanwaltschaft ist nach Ansicht des Verteidigers auch nicht darauf eingegangen, dass es problemlos möglich sei, Mail-Accounts zu hacken und im Namen anderer Beiträge zu verfassen. (dpa/iQ)