Bremen

Muslime für Islamischen Religionsunterricht

Die islamischen Religionsgemeinschaften in Bremen wollen keine Werbung für das Fach „Biblische Geschichte“ (BGU) betreiben. Sie plädieren stattdessen für einen islamischen Religionsunterricht nach dem Grundgesetz und werden dafür von Medien als „integrationsfeindlich“ gebrandmarkt.

20
06
2014
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Die islamischen Religionsgemeinschaften Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB), Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und die Schura Bremen distanzieren sich in einer gemeinsamen Erklärung von der geplanten Neugestaltung des Faches „Biblische Geschichte“ (BGU). Man sei gegenwärtig nicht dazu in der Lage für das Fach zu werben, da wesentliche Belange der Muslime nicht berücksichtigt worden seien, wurde am heutigen Freitag erklärt.

Dabei hatten die Religionsgemeinschaften, die anerkannt sind und über einen gültigen Staatsvertrag mit dem Staadtstaat Bremen verfügen, die angestrebte Neukonzeptionierung des Faches „Biblische Geschichte“ und die Initiative der Bildungssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) dem Fach ein neues Format zu geben zunächst begrüßt. Doch die Erwartungen und Hoffnungen der islamischen Religionsgemeinschaften diesbezüglich wurden nicht erfüllt.

Verstoß gegen die Selbstbestimmung

Die islamischen Religionsgemeinschaften kritisieren, dass die Umbenennung des Faches von „Biblische Geschichte“ zu „Religion“ zwar das Fach attraktiver mache, es ändere jedoch nichts am Grundsätzlichen. Denn das Fach „Religion“ werde weiterhin, wie auch die Bremer Verfassung vorsieht, auf allgemein christlicher Grundlage erteilt. Aus der Sicht der islamischen Religionsgemeinschaften verstößt dies jedoch „in gravierender Weise“ gegen die Selbstbestimmung der Religionsgemeinschaften. Außerdem werde angestrebt, die interreligiöse Kompetenz der Schüler zu fördern. Die Religionsgemeinschaften bemängeln jedoch, dass dies gar nicht gelingen könne, wenn die Schüler nicht ihre eigene Religion kennen.

„Durch die vorgesehene Nennung „Religion“ wird und wurde aber bei den Muslimen die Hoffnung erweckt, dass es inhaltlich auch ein Schritt in Richtung des konfessionellen Religionsunterrichts gehen könnte“, heißt es in der Erklärung, die IslamiQ vorliegt. Die Religionsgemeinschaften plädieren weiterhin für einen islamischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach nach Artikel 7 Abs. 3 des Grundgesetzes. Dieser sieht vor, dass der Religionsunterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ erteilt wird.

Kritische Begleitung wird fortgeführt

Die Landesregierung lehnte einen Kompromissvorschlag der Religionsgemeinschaften für einen Modellversuch für den islamischen Religionsunterricht ab. Die Haltung der Religionsgemeinschaften wurde in manchem Medium in den letzten Tagen sogar als „integrationsfeindlich“ bezeichnet. Eine angebliche „Verweigerungshaltung“ sei jedoch nicht vorhanden, versichern die Religionsgemeinschaften. Man werde auch weiterhin die Weiterentwicklung des Faches „Biblische Geschichte“ kritisch begleiten.

„Primär geht es uns um das tragende Gerüst des Faches und das Gerüst ist leider nicht das, was von uns gefordert und erwartet wurde. Deshalb kann auch nicht von uns erwartet werden, jede einzelne Einheit des Bildungsplanes zu analysieren und Stellung zu beziehen, wenn wir fundamental verschiedene Herangehensweisen an einen Religionsunterricht haben“, erklären die Religionsgemeinschaften.

Antwort auf Vielfalt?

„Die islamisch theologische und wissenschaftliche Fachkompetenz in unseren Reihen, wird dazu beitragen, den Prozess weiterzuentwickeln und der Bildungsabteilung Hilfestellungen geben, islamische Inhalte produktiv umzusetzen und Lehrer kompetent fortzubilden“, erklären die Religionsgemeinschaften.

Gerade angesichts des demographischen Wandels erwarte man aber vom Land Bremen eine „zeitgemäße, angemessene und zufriedenstellende Antwort auf die veränderte, kulturell und religiös vielfältige Situation.“ Die Religionsgemeinschaften verweisen dabei auch auf Beispiele aus anderen Bundesländern, wie diese den Religionsunterricht gestalten. Unter anderem wird Niedersachsen als Modell genannt.