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Bundesverfassungsgericht

Entscheidung über Kopftuchverbot ohne Kirchhof

Die Entscheidung über das bestehende Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen vor dem Bundesverfassungsgericht rückt näher. Jetzt hat der Erste Senat beschlossen, dass der Vizepräsident des Gerichts nicht am Verfahren teilnehmen darf, da er als Urheber der Verbote gilt.

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03
2014
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über die zwei Verfassungsbeschwerden zum Kopftuchverbot in nordrhein-westfälischen Schulen ohne die Mitwirkung des Vizepräsidenten Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof entschieden wird. Zuvor hatten die Klägerinnen Bedenken an der Mitwirkung des Vizepräsidenten geäußert. Kirchhof selbst bat um eine Entscheidung.

Als Hochschullehrer hatte Kirchhof in Gesetzgebungsverfahren mehrerer Länder zum Kopftuchverbot Stellung bezogen und mitgewirkt. Maßstab für die Entscheidung sei nicht gewesen, ob Kirchhof wirklich „parteilich“ oder „befangen“ sei, sondern ob ein Verfahrensbeteiligter bei „vernünftiger Würdigung aller Umstände“ Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln.

Eine solche Konstellation liege hier vor, denn in einer Gesamtbetrachtung komme dem Vizepräsidenten Kirchhof eine Art Urheberschaft für das zu beurteilende Rechtskonzept zu. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird nun ein Richter des Zweiten Senats durch Los als Vertretung bestimmt.

Zwei Lehrerinnen hatten geklagt

Zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen haben gegen das Kopftuchverbot an Schulen geklagt, nachdem sie eine Abmahnung bzw. eine Kündigung durch das Land NRW erhalten haben. Die Klägerinnen hatten sich geweigert ihr Kopftuch im Unterricht, trotz eines gesetzlichen Verbots, abzunehmen. In einem Fall wurde eine Lehrerin dafür gerügt, dass sie statt eines Kopftuchs eine Wollmütze als Ersatz trug.

Die seit Jahren anhängigen Verfassungsbeschwerden sollen zugleich die Zulässigkeit der Kopftuchverbote in Nordrhein-Westfalen überprüfen. Das Bundesverfassungsgericht will sich noch in diesem Jahr mit den Fällen beschäftigen. Die Entscheidung wird auch von der Landesregierung mit Spannung erwartet. Erst nach dem Urteil will man sich in der Schulbehörde genauere Gedanken über eine mögliche Abschaffung des Kopftuchverbots machen.