Rechtsanwältinnen mit Kopftuch

Zurückweisung durch Richter inakzeptabel

Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat sich mit der Diskriminierung von Rechtsanwältinnen mit Kopftuch durch Berliner Richter beschäftigt. Die Juristen sind sich einig: Zurückweisungen dieser Art sind inakzeptabel.

09
12
2013

Die Antwort des Berliner Justizsenators auf eine Kleine Anfrage der Grünenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wies auf mindestens vier Fälle von Diskriminierung von muslimischen Rechtsanwältinnen hin. Vier verschiedene Richter hatten Rechtsanwältinnen mit Kopftuch „gemaßregelt“. Am vergangenen Mittwoch (4.12.2013) befasste sich der Rechtsausschuss auf Antrag der Grünenfraktion mit dem Thema. Die Juristen waren sich diesmal in der Sache einig.

Bei der Tagung wurde auch der Vorsitzende der Berliner Rechtsanwaltskammer (RAK), Dr. Marcus Mollnau angehört. Dieser hatte sich, nachdem ein Fall bekannt geworden war, sehr deutlich in der Sache positioniert und ein Verbot des Kopftuchs bei Anwältinnen durch Richter scharf kritisiert. Der Rechtsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass es keine Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen der Richter gebe. Zurückweisungen von Rechtsanwältinnen mit Kopftuch durch Richter seien nicht akzeptabel.

Behrendt: Keine Diskriminierung erlaubt

Der Grünenpolitiker Dirk Behrendt, selbst Richter, erklärte die Zurückweisung von Rechtsanwältinnen mit Kopftuch in Berliner Amtsgerichten sei „ungeheuerlich“. Eine solche Zurückweisung käme zudem einem „Berufsverbot für kopftuchtragende Anwältinnen gleich.“ Die richterliche Unabhängigkeit erlaube keine Diskriminierung aus religiösen Gründen.

Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte bereits in seiner Antwort erklärt, dass es keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen die Richter geben wird. Heilmann hatte dieses Vorgehen des Senats mit Verweis auf die Gewaltenteilung abgelehnt. Es sei Erfolg versprechender, wenn sich betroffene Rechtsanwältinnen zu einer Klage entschließen würden.

Leserkommentare

deix sagt:
Es gilt die Trennung von Religion und Staat! Bei Richtern und Staatsanwälten, welche Beamte und Organe der Republik sind, darf es daher keine sichtbaren religiösen oder weltanschaulichen Symbole oder Kleidungsstücke geben. Eine Rechtsanwaltin ist jedoch Freiberuflerin und daher an das staatliche Neutralitätsgebot nicht direkt gebunden. Dennoch halte ich für alle religiösen und weltanschaulichen Richtungen eine Zurückhaltung mit dem Sichtbarmachen der eigenen Gesinnung innerhalb der Justiz für verantwortungsvoll.
13.12.13
9:28