









Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat sich mit der Diskriminierung von Rechtsanwältinnen mit Kopftuch durch Berliner Richter beschäftigt. Die Juristen sind sich einig: Zurückweisungen dieser Art sind inakzeptabel.
Dem Berliner Senat und der Justizverwaltung sind insgesamt vier Fälle von Diskriminierungen von muslimischen Anwältinnen wegen des Tragens des islamischen Kopftuchs bekannt. Der Senat hält sich in der Sache jedoch zurück.