Frankfurt

Rechtsreferendarin darf Kopftuch tragen

Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied, dass eine muslimische Rechtsreferendarin ein Kopftuch im Dienst tragen dürfe. Die Referendarin klagte gegen eine Entscheidung des Innenministeriums.

14
04
2017
Waffenverbotszonen , Verfassungsschutz: Zahlreiche Überprüfungen von Waffenbesitzern 335/365 auf www.flickr.com © by Dennis Skley (https://www.flickr.com/photos/dskley/)
Waffenverbotszonen , Verfassungsschutz: Zahlreiche Überprüfungen von Waffenbesitzern 335/365 auf www.flickr.com © by Dennis Skley (https://www.flickr.com/photos/dskley/)

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat einer muslimischen Rechtsreferendarin erlaubt, während ihrer Ausbildung ein Kopftuch zu tragen. Das in Hessen geltende Kopftuchverbot bestehe lediglich für Beamte und Richter, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Begründung. Für angehende Juristen hingegen gebe es dafür bislang keine gesetzliche Grundlage. Diese sei aber zwingend notwendig, wenn ein wichtiges Grundrecht wie das der Religionsfreiheit angetastet werde.

„Das Gericht ist der Auffassung, dass in Bereichen, in denen die Grenzen der Religionsfreiheit bestimmt und sichergestellt werden müssen, Eingriffe nur sehr eingeschränkt und ausschließlich durch den parlamentarischen Gesetzgeber möglich seien“, heißt es in der Begründung weiter. Ein Erlass des Innenministeriums mit dem Hinweis auf die gebotene Neutralitätspflicht reiche nicht aus.

Das Ministerium hatte der Frau im Januar mit einem Hinweisblatt verbieten wollen, während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes mit einem Tuch Haare und Hals zu bedecken. Dagegen wehrte sich die Rechtsreferendarin mit einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Manuel sagt:
Gut das hier einige Staaten in der EU schon weiter sind und sich nicht den mittelalterlichen Dogmen einer bestimmten Religion ständig beugen!
14.04.17
18:55
Andreas sagt:
@Manuel: Mittelalterlich ist vor allem Ihre Intoleranz gegenüber gläubigen Menschen.
16.04.17
8:08
Ute Fabel sagt:
Wenn dieser Rechtsreferendarin das Kopftuchtragen erlaubt wird, denn muss nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)) Justizangestellten im Sinne der Gleichbehandlung im Dienst auch das Tragen von Parteiabzeichen von der Linkspartei bis zur AfD gestattet werden Art. 14 EMRK - Diskriminierungsverbot - lautet: Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
18.04.17
10:01
Manuel sagt:
@Andreas: Ach ist die Scharia etwa nicht mittelalterlich oder das Nackheit und Haare des Teufels sind! Oder das man Frauen wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Und gegen mittelalterliche Dogmen werde ich sicher nicht tolerant sein!
19.04.17
18:39
Kritika sagt:
L.S. Wenn heute Firmen das Kopftuch verbieten können, dann sollten es Behörden, Ministerien erst recht möglich sein. Wenn heute sogar bei Islamiq hinterfragt wird, weshalb Islam und Muslims überwiegend negativ wahrgenommen werden, dann hat das Kopftuch sicherlich seinen Anteil daran. Eine Komponente, zu dem die den die Muslims selber den Schlüssel besitzen. Gruss, Kritika
23.04.17
1:35
Esma sagt:
Das Verbieten von Tragen von Parteiabzeichen ist meiner Meinung nach nicht als Diskriminierung zu sehen und ist keinesfalls mit dem Kopftuchverbot zu vergleichen. Die Parteiabzeichen und das Kopftuch werden aus unterschiedlichen Gründen und Motivationen getragen. Der Islam schreibt die Bedeckung vor, das heisst sie gehört zu den wesentlichen Grundzügen der Religion. Man trägt das Kopftuch nicht, um eine gewisse Macht ausstrahlen, oder eine bestimmte Zugehörigkeit preisgeben zu wollen, sondern einzig und allein aus dem Grund, dass es überliefert wurde und gläubige Menschen sich an dieses Muster halten wollen. Man trägt es eher aus persönlichen Beweggründen und im Innenverhältnis zu Gott, und NICHT, um andere zu beeinflussen oder provozieren, was hingegen beim Tragen von Parteiabzeichen nicht behauptet werden kann. Diese werden offensichtlich nur getragen,um das Verhältnis der Menschen untereinander anzuspannen. Man sieht also, dass der Beweggrund jeweils ein ganz anderer ist. Im Falle des Kopftuchs wird etwas im Innenverhältnis zu Gott, ohne den Mitmenschen schaden zu wollen getragen. Das Tragen des Kopftuches hat also grundsätzlich KEINE Auswirkung auf die Mitmenschen. Es ist eine persönliche Sache der Trägerin. Ein Parteiabzeichen wird nur getragen, um den Mitmenschen zu signalisieren, dass man vom jeweils anderen nichts hält, sofern er nicht die Leitlinien der Partei folgt. Durch Verbote erreicht man nichts, was den Zusammenhalt der Menschen fördert. Es wird dadurch nur bewirkt, dass die Kopftuchträgerin sich nicht verstanden fühlt und von der Gesellschaft letztlich gezwungen wird, sich zu desintegrieren. In diesem Sinne : Wir müssen gegenseitig offen und tolerant werden. Wir sollten unseren Gegenüber versuchen zu verstehen und vernünftig einen Dialog suchen.
23.04.17
23:55
Ute Fabel sagt:
@Esma: Ich finde ihr Menschenbild sehr traurig. Religiöse Pflichterfüllung (Kopftuch) geht für Sie scheinbar über alles. Alles andere hingegen, wofür sich Menschen freiwillig aus eigenem Antrieb entscheiden (Parteiabzeichen), zählt für sie gar nichts. Sie teilen die Leute in diese zwei Klassen ein. Außerdem scheinen Sie Vorurteile gegen Menschen zu haben, die Parteiabzeichen tragen wollen, wenn Sie behaupten, dass ein Parteiabzeichen nur getragen wird, um den Mitmenschen zu signalisieren, dass man vom jeweils anderen nichts hält, sofern er nicht die Leitlinien der Partei folgt. Ich trage selbst gerne Parteiabzeichen der Sozialdemokratischen Partei, vor allem weil ich der Meinung bin, dass die SPÖ in Wien viel im sozialen Wohnbau geleistet hat. Kopftücher am Arbeitsplatz JA; sozialdemokratische Parteiabzeichen am Arbeitsplatz NEIN - Diskriminierung in Reinkultur!
25.04.17
10:52
Manuel sagt:
@Esma: Wo im Koran steht der Satz: "Die Frau MUSS ein Kopftuch tragen!"?????
26.04.17
17:55